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Gewerbliche Rechtsschutzversicherung für Handwerk, Baugewerbe und Baunebengewerbe

Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei „Recht zu kriegen, wenn Sie Recht haben“.

Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist eine Weiterführung der Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen. Die Leistung wird unverändert übernommen, jedoch auf Ihr Unternehmen ausgedehnt. Das bedeutet, dass Sie als Inhaber/Geschäftsführer mit der Familie und der Firma uneingeschränkten Rechtsschutz im Rahmen der versicherten Leistungen genießen.

Eine Rechtsschutzversicherung Schützt übrigens nicht nur vor den hohen/unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits, sondern hilft oft auch mit dem Vorschlag des passenden Anwalts, Sie, Ihre Familie und Ihre Unternehmen haben Zugriff auf kostenfreie Rechtsberatung, finanzielle Unterstützung bei der Wahl eines Anwaltes und Entlastung bei allen Arten der Prozessnebenkosten.

Durch die Individuellen „Bausteinlösungen“ können wir die Versicherung genau auf Sie, Ihre Familie und den Bedarf Ihres Betriebes zuschneiden.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Wir freuen uns!

Das sagen unsere Kunden

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Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung für Betriebe, die Selbstständigkeit, bzw. das Gewerbe kann sehr individuell mit verschiedenen Bausteinen für verschiedene Rechtsbereiche ausgestaltet sein. 

Regelmäßig wird der private Bereich des Inhabers bzw. Geschäftsführers mitversichert, in der Regel gilt dieser Schutz dann auch für die gesamte Familie – wie bei einer reinen „Privatrechtsschutzversicherung“.

Eine gute Rechtsschutzversicherung mit den richtigen Bausteinen ist übrigens genauso wichtig wie die Betriebshaftpflichtversicherung.

Besonderheiten und Hinweise zur Rechtsschutzversicherung im Baugewerbe 

Im Baugewerbe ist ein Forderungsmanagement und ein Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung interessant. Beides gerade dann, wenn keine Forderungsausfallversicherung vorhanden ist. Eine gute Forderungsausfallversicherung enthält auch den Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung. (siehe R+V). Aus dem Bereich Kaution wissen wir, dass viele Bauunternehmen durch schlechte Zahlungsmoral Ihrer Kunden selbst eine mangelhafte Bonität haben und keine Kautionsversicherung mehr bekommen. 

Ein Forderungsmanagement ist Gegenstand fast jeder gewerblichen Rechtsschutzversicherung. Hingegen ist der Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung nur gegen erheblichen Mehrbeitrag zu erhalten. Zudem greift dieser erst vor Gericht und nur wenn der Gerichtsstand in Deutschland liegt. Manche Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherungen haben einen Mindeststreitwert und eine höhere Selbstbeteiligung (SB). Für das Bauhauptgewerbe (Hoch- und Tiefbau) ist in der Regel kein Firmen-Vertrags-Rechtschutzversicherung möglich. Die Streithäufigkeit und auch die Streitwerte sind zu hoch und für Versicherer nicht (gut) kalkulierbar. 

Infrage kommende Gesellschaften sind die ARAG, der Roland und die ÖRAG und eingeschränkt die NRV und die Auxilia. Die NRV hat ein sehr gutes Forderungsmanagement. Wenn man dort Aussicht auf Erfolg sieht, kann sogar durch die NRV ein eigener Rechtsanwalt mit der Klage beauftragt werden und die Kosten können verauslagt werden. (Also das was ein Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung tut.).

(Auch) Baufirmen kann der Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorgeworfen werden. Dementsprechend ist die Absicherung dieses Bereiches sinnvoll. Es ist übrigens auch ein Verstoß, wenn man einen Subunternehmer beauftragt, der seine Angestellten unterhalb des Mindestlohns bezahlt! Gesellschaften wie der Roland mit dem Plus-Baustein, die ARAG mit dem Premium- oder die DEURAG mit dem Free-Tarif bieten hierfür eine Deckung an.

Auf den Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung würde ich auch immer hinweisen. Dort wo Personenschäden entstehen können, ist dieser m.E. besonders zu erwähnen. Ein Ermittlungsverfahren kann schnell die Folge sein, wenn z.B. der Vorwurf einer Körperverletzung im Raum steht. Beim Vorwurf einer Straftat leistet allerdings nur der Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung.

Der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist im Baubereich auch Usus. Bei den gängigen Rechtsschutzversicherern sind, unabhängig von der Anzahl, alle Landfahrzeuge versichert. Zum „beliebten“ Thema Geschwindigkeitsüberschreitung: manche Versicherer leisten bei Blitzern nur, wenn es Punkte gibt.  (DEURAG, Auxilia, DMB).

In anderen Bereichen ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung wie ihn jede andere Firma – vom Abdecker bis zur Zylinderschleiferei – auch bekommt. 

Häufige Fragen zum Thema gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Welche Rechtsstreitigkeiten können sich ergeben und werden Abgesichert?

Alle Reichsstreitigkeiten hier aufzulisten würde den Rahmen der Seite sprengen.  
Sehr häufig sind allerdings Streitigkeiten mit bzw. im Kontext zu 
– Arbeitnehmern (z.B. im Bereich Arbeitsrecht beispielhaft Streit um Urlaubsansprüche, Krankschreibungen, Mindestlohn, Abmahnungen, aber auch im Bereich Strafrecht – z.B. bei Betriebsunfällen)
– Auftraggebern (sehr oft ist hier aber der Bereich „Vertragsrechtsschutz“, bzw. „echter Firmenvertragsrechtsschutz“ angesprochen und demzufolge sollte dieser spezielle Baustein mitversichert sein). Diesen Baustein bieten aktuell nur sehr wenige Versicherer überhaupt an. 
– Zulieferern 
– Subunternehmern 
– dem Finanzamt 
sowie im Bereich des Datenschutzes. 

Kann es zu Wartezeiten kommen?

Ganz klar ja. In vielen Bereichen gelten Wartezeiten. Das heißt, ein Vertrag muss zunächst einige Zeit (z.B. drei Monate) bestehen, bevor ein Fall mitversichert ist.

Besonders wichtige Ergänzung: Spezial Strafrechtsschutz

– leistet auch bei unterstelltem Vorsatz – allein der Verdacht (z.B. auf fährlässige Körperverletzung reicht aus) 
– schützt somit auch vor strategischen Unterstellungen die eine herkömmliche Rechtsschutz nicht abdeckt, da diese in der Regel nur Zivilrecht kennt 
– sie leistet allerdings nicht bei Unterstellung von Verbrechen (Verbrechen = eine Straftat mit mind. 1 Jahr Freiheitsstrafe) 

Was ist für Geschäftsführer zu beachten?

Als Geschäftsführer sollten Sie darauf achten, dass die Rechtsschutzversicherung einen hinreichenden finanziellen Geltungsbereich besitzt (hohe Versicherungssumme), und die Rechtsschutzversicherung eine geringe Wartezeit aufweist.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Rechtsschutzversicherung?

Die Höhe der Prämie hängt vom maßgeblich vom gewählten Tarif und dem Versicherer ab. Daher können die Preise trotz ähnlich scheinender Konditionen stark variieren. Zusätzlich zum Tarif und dem Versicherer sind aber auch andere Kriterien ausschlaggebend für die Kosten einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung: 
– Die Versicherungssumme
– Die Selbstbeteiligung
– Der Versicherungsumfang
– Die Laufzeit uvm.

Wofür braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

Leider ist es auch in Deutschland so, dass nicht jeder Kunde mit Ihrer Arbeit einverstanden ist und Rechnungen unbezahlt bleiben, oder dass ein Lieferant falsche oder defekte Materialien liefert und sich weigert diesen Schaden auszugleichen und so weiter. Genau in solchen Fällen hilft die Rechtsschutzversicherung und übernimmt die Kosten für Anwalt & Co.. 

Mehr zum Thema Rechtsschutzversicherung

Übrigens haben wir in unserem Blog einige Artikel genau zum Thema

Auch eine gute Verkehrsrechtsschutzversicherung ist für Selbstständige, Handwerker und Unternehmer fast schon zur Pflicht geworden.

Dieser Beitrag entstand mit freundlicher Unterstützung des Maklerpools „aruna“ in Berlin durch Herrn Adrian Waschk und Herrn Gert Meyer. 

Beraterteam

Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Mario Gläßer

Geschäftsführer

Mandy Weidemann

Assistentin

Elvira Stolze

freie Mitarbeiterin und Kooperationspartner

Maik Schulz

Assistenz und Service
Mario Glaesser

Mario Gläßer

Mandy Weidemann

Mandy Weidemann

Elvira Stolze

Elvira Stolze

Maik Schulz

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