Betriebshaftpflichtversicherung maßgeschneidert für Baugewerbe, Baunebengewerbe und Handwerk
Die Betriebshaftpflicht zahlt Schäden, die Du bei Deiner Tätigkeit anderen gegenüber verursachst. Zum Beispiel, weil Dein Mitarbeiter den Minibagger das Kabel der Telekom erwischt hat. Oder aber, weil ein Besucher auf Deinem Betriebsgrundstück über ein herumliegendes Kabel gestürzt ist und sich das Bein gebrochen hat.
- Schütz vor der beruflichen Haftung (gesetzliche Haftpflicht)
- Gilt für Unternehmer, seine Vertreter sämtliche übrigen Betriebsangehörigen (Mitarbeiter, Praktikanten, usw.)
- Prüft gestellte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab
- Reguliert berechtigte Ansprüche im Rahmen des Deckungsumfangs
- Gilt für Personen-Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden
- Gilt auf der Betriebsstätte und Tätigkeit auf fremden Grundstücken
- Durch verschiedene Leistungsbausteine individuell anpassbar
Das sagen unsere Kunden
5.0 von 5 bei 414 Kundenstimmen
Hier noch ein paar Details und FAQ´s usw. zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Teufel steckt im Detail
Wichtig ist, dass die Versicherung genau Bescheid weiß, was in bzw. durch Deinen Betrieb genau gemacht wird, wie viele Leute tätig sind, ob auf fremden Grundstücken gearbeitet wird, ob Ihr nur Hochbau oder auch Tiefbauarbeiten macht, ob der Ofensetzer vielleicht nebenbei doch Fliesen verlegt usw. Danach wird das Risiko eingeschätzt, und eben auch die Prämie berechnet.
Preis- und Leistungsunterschiede sind riesig
Woher bekomme ich einen Vergleich zur Betriebshaftpflichtversicherung?
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Baubetriebe?
Die Preis-/Leistungsunterschiede sind manchmal regelrecht extrem (viel krasser als bei Privatversicherungsverträgen).
Warum ist das so? Vereinfacht ausgedrückt liegt es daran, dass manche Versicherer zum Beispiel die Baubranche als Zielgruppe ausgewählt haben, dann dort gute Konditionen haben, sich sehr gut in der Materie (und den Risiken) auskennen und daher auch oft bessere oder zusätzliche Leistungen anbieten, die andere Gesellschaften nicht einmal kennen. Als Beispiel sind für die Baubranche die Inter oder auch die VHV zu nennen.
Praxisbeispiel GaLaBau:
Am Beispiel einer Betriebshaftpflicht eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes aus dem Kreis Sömmerda (15 Mitarbeiter, klassischer GaLa–Bau, aber auch Winterdienst und Bau von Außenpoolanlagen). Die Prämie beim alten Versicherer (Der Kunde war seit Jahren (= „aus Tradition“) mit allen seinen Verträgen bei einem recht kleinen Versicherer aus dem norddeutschen Raum. Der Versicherungsvertreter hat sein Möglichstes getan, aber dieser Versicherer hat leider für den Bereich Tiefbau keine wirklich große Expertise. Das hat man unter anderem auch an der Prämie gesehen…
Alte Prämie: 6.540 € jährlich – neue Prämie: 2.214 € jährlich.
hier die Schnellübersicht, die jeder Kunde von uns nach der Analyse erhält:
Und nein, das ist kein Fake!
Schadenbeispiele zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Ein angekündigtes, sehr massives Gewitter durchnässt das abgedeckte Dachgeschoß , welches durch Leichtfertigkeit nicht ausreichend regendicht und sturmfest abgedeckt war. Das ist ein Beispiel eines „Tätigkeitsschadens“ wie es Dachdeckern passieren kann.
FAQ´s zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung
Der passive Rechtsschutz greift nur dann, wenn es gilt eine unberechtigte Schadensersatzforderung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abzuweisen. Wird zum Beispiel eine Forderung aufgrund eines vermeintlichen Personenschadens an den Gewerbetreibenden gestellt, prüft die Betriebshaftpflicht zunächst, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt der passive Rechtsschutz der Betriebshaftpflicht die Schadensersatzforderung gerichtlich ab. Sollte der geschädigte dennoch einen Gerichtsprozess anstreben ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sehr wichtig um vor hohen/unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits
Eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen Sie sofort, denn Sie versichert die Schäden die Sie während Ihrer Arbeit dritten hinzufügen. Z.B. als Dachdecker fällt Ihnen ein Werkzeug aus der Hand und zerschlägt das Vor dem Gebäude gelagerte Fenster was der Fensterbauer gerade montieren wollte. Ohne Betriebshaftpflicht müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.).
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
• reine Vermögensschäden
• Erfüllungsschäden
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, als auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. auf Baustellen).
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.
• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
• Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.
Wenn Ihr Unternehmen ein Betriebsgebäude besitzt, dann ist eine Betriebsgebäudeversicherung existenziell wichtig. Leider geht es auch bei uns nicht mehr ohne Rechtsschutzversicherung.
Geschäftsführer haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen! Für diesen Fall kann mit einer Persönlichen D&O-Versicherung vorgesorgt werden.
Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.
Beraterteam
Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.