Betriebsgebäudeversicherung für Handwerker und Bauunternehmen
Betriebsgebäude im Firmeneigentum z. B. Bürogebäude oder Lagerhallen gehören zu den wichtigsten Teilen eines Unternehmens gleich ob Sie selbst genutzt oder vermietet werden. Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Naturgewalten (Sturm, Hagel, Überschwemmung …) oder Vandalismus, können die Existenz eines Betriebes erheblich gefährden. Die Gebäudeversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen der Schäden und schließt nicht nur die Gebäude, sondern auch festverlegte Einbauten (z.B. Heizungsanlage, stationäre Maschinen, sanitäre Einrichtungen, usw.) ein.
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Eine Betriebsgebäudeversicherung für Handwerker und Bauunternehmen gehört zu den wichtigsten Versicherungen die man im Unternehmen benötigt. Sie sichert wie auch die Betriebshaftpflichtversicherung Ihren Betrieb vor existenzbedrohenden Schäden ab.
Wichtige Fragen rund um die Betriebsgebäudeversicherung für Handwerker und Bauunternehmen
– Zu wenig verursacht im Schadenfall eine große Differenz zum tatsächlichen Schadenumfang
– Zu viel stellt eine unnötige Belastung des Betriebsvermögens dar
– Besondere Gegebenheiten des/der Gebäude müssen berücksichtigt werden
Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.
– Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
– Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
– Mietausfallschaden – soweit vereinbart – Ersatz der ausbleibenden Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden (Brand, Leitungswasser…)
Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Inhalt der Gebäude betroffen. Deshalb ist der Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung sinnvoll. Sofern das Gebäude über größere Scheiben oder einen Wintergarten verfügt, beachten Sie bitte, dass über die Gebäudeversicherung nur die versicherten Gefahren versichert sind. Um die Scheiben gegen sämtliche Schäden zu versichern, empfiehlt sich eine zusätzliche Glasbruchversicherung.
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung für Handwerker und Bauunternehmen beinhaltet die Gefahren:
– Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
– Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
– Sturm/Hagel Zusätzlich versicherbar sind
– Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau
– All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung für Handwerker und Bauunternehmen gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Ge[1]fahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.) Allgemeine Ausschlüsse
• vorsätzlich herbeigeführte Schäden
• Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie In der Feuerversicherung
• Nutzwärmeschäden
• Sengschäden In der Leitungswasserversicherung
• Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
• Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren In der Sturmversicherung
• Schäden durch Sturmflut
• Schäden durch Lawinen
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen In der Elementarschadenversicherung
• Schäden durch Sturmflut
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.
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