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Inventarversicherung / Inhaltsversicherung für Handwerker und das Baugewerbe

Die Geschäftsinhaltsversicherung versichert Waren, Vorräte, Werkzeuge, Maschinen, Mobiliar, sonstiges Inventar zum Beispiel:

  • Feuer
  • Leitungswasser (bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser)
  • Sturm und Hagel
  • Einbruch/Vandalismus
  • Elementarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdfall, Schneedruck, uvm.)

In der Regel werden die Maschinen und Geräte aber nur am Versicherungsort (z.B. am Betriebssitz) versichert, also ein essentieller Schutz für alle Unternehmer die dieses Risiko nicht über die Hausratversicherung abdecken können oder ein eigenes Betriebsgrundstück/-Gebäude/-Lager haben.

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Das sagen unsere Kunden

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Alle modernen Unternehmen benötigen in unserer heutigen Zeit bestimmte Einrichtungsgegenstände, Vorräte und anderweitig genutzte Objekte, um den normalen Geschäftsbetrieb ungestört abzuwickeln. Der Verlust eines dieser Gegenstände, sei es nun ein Computer, ein Telefon oder eine Spülmaschine, kann die Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt massiv beschränken und zu einem Einnahmeverlust führen. Leider lassen sich Ausfälle an Ihrem Inventar nicht vermeiden. Jedoch lassen sich die Konsequenzen eines solchen Ausfalls in überschaubare Grenzen rücken. Mit einer Inventarversicherung können Sie Ihr betriebliches Inventar gegen Ausfälle abdecken und haben somit die Gewissheit, nach einem Verlust eines für den Betrieb notwendigen Gegenstandes einen schnellen finanziellen Ersatz zur Verfügung zu haben.

Schadenbeispiel aus der Praxis

Feuer

Eine Bande bricht Nachts in den Betriebshof ein und räumt Büro, Werkstatt, Garagen und Lager leer.

Überschwemmung

Überflutet Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers) durch starke Witterungsniederschläge (auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche kann zu einer versicherten Flut führen.
Typische Überschwemmungsschäden an der Betriebseinrichtung sind das Aufquellen von Möbeln, Schimmel und Stock an Textilien und Polstermöbeln sowie Verschmutzungen durch mitgeführten
Schlamm u. a. Verunreinigungen.

Rückstau

Kommt es in einer Ortschaft zu einem Hochwasser, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Fasst diese die Wassermassen nicht mehr, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass das Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.

Erdfall

Im November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmalkalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf Häuser wurden damals vorsorglich evakuiert, da ein weiterer Erdfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Solche natürlichen Erdabsenkungen kommen vor allem in Karstgebieten immer wieder vor. Karstgebiete sind Landschaften, die sich aufgrund von unterirdischer Entwässerung durch Höhlenbildung, Erdfälle und
Wasserschwinden auszeichnen. Erdfall durch natürliche Ursachen sind über die Elementarschadendeckung abgedeckt.

Dach abgedeckt

Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.

FAQ´s zum Thema Inventarversicherung / Inhaltsversicherung

Was ist versichert?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Welche Gefahren und Schäden sich versichert?

• Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
• Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
• Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
• Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
• Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
• Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.) Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
• Vorsatz
• Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
• Krieg
• Kernenergie
• Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung)
• Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung)
• Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung)
• Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung)
• Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck (in der Elementarschadenversicherung)

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

• Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
• Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.

Welche Zusätzlichen Versicherungen sind zu Empfehlen?

Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine Elektronik– und Glasversicherung. Da nach einem großen Schaden oft die Arbeit im Betrieb vorübergehend nicht möglich ist ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung sehr wichtig.

Beraterteam

Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Mario Gläßer

Geschäftsführer

Mandy Weidemann

Assistentin

Elvira Stolze

freie Mitarbeiterin und Kooperationspartner

Maik Schulz

Assistenz und Service
Mario Glaesser

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Mandy Weidemann

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Elvira Stolze

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Maik Schulz

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