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Glasbruchversicherung für Geschäftsgebäude

Der richtige Schutz für Glasfassaden, Schaufenster und andere Glasflächen
  • Versichert Glasstrukturen (Glasfassaden, Spiegelflächen, Vitrinen etc.) am Versicherungsort (meistens der Betrieb) und ist Erweiterbar auf Kunststoffscheiben/-platten, Glasbausteine, Lichtkuppeln, Leuchtreklamen, Bleiverglasungen
  • Wichtig für Betriebe mit entsprechender Gebäude-/ Inventarausstattung (viele Glasflächen oder teure Sonderanfertigungen)
  • Die Glasversicherung kann als Teil der Gebäudeversicherung eingeschlossen werden oder einzeln abgeschlossen werden (wenn das Betriebsgebäude vermietet ist und der Vermieter keine Glasbruchversicherung in die Gebäudeversicherung eingeschlossen hat)
  • Versichert werden der Ersatz des gebrochenen Glases, eventuelle Notverglasungen und Montage- /Aufräumkosten
  • Glasbruch bedeutet das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke
  • Glas kann ebenso schön wie empfindlich wie teuer sein, daher bietet sich die Absicherung großer/teurer Glasflächen, als Schutz vor spontanen und hohen Kosten, an
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Das sagen unsere Kunden

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Schadenbeispiele aus der Praxis

Mutwillige Zerstörung

Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Boutique-Besitzer feststellen, nachdem er das Schaufenster seines Ladens eines Morgens vollkommen zerstört vorfand. Mit einem Pflasterstein wurde in der vorangegangenen Nacht die Schaufensterscheibe ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.600 € geschätzt.

Der „Klassiker“

Durch Temperaturunterschiede und dem damit verbundenen Dehnungsverhalten von Glasscheiben treten oft Risse auf, die den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche
Erfahrung musste auch ein Dachdeckerbetrieb machen, der in einem verglasten Vorbau verschiedene
Ziegelarten bewirbt. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

Unwetter

Die Lichtkuppel einer Produktionshalle wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel an mehreren Stellen durchschlagen. Ungefähr die Hälfte der Glasscheiben musste mit Hilfe einer Hebebühne ausgetauscht werden. Die Schadenhöhe wurde auf 6.500 € geschätzt.

FAQ´s zum Thema Glasbruchversicherung

Was ist versichert?

Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dächern. Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:
Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff, Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. Dass heißt es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

• Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
• Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind“ werden.
• Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen, Hohlgläser, Bleiverglasungen, Fotovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort, also die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von
Gebäuden.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt.
Größere Glasscheiben z.B. Einzelscheiben über 10 m² oder industriell gefertigte gebogene Scheiben oder außergewöhnliche Risiken, z.B. Juweliere, müssen separat versichert werden und sind in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

Welche Zusätzlichen Versicherungen sind zu Empfehlen?

Glasscheiben sind nur ein Teil des Betriebsgebäudes und der Betriebseinrichtung. Mauerwerk, Dach und die komplette Einrichtung (Vorräte, Maschinen, usw.) stellen große Werte dar, die es abzusichern gilt.
Das Gefahrenpotenzial durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch, usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Betriebsgebäude– und eine Geschäftsinhaltsversicherung.

Beraterteam

Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Mario Gläßer

Geschäftsführer

Mandy Weidemann

Assistentin

Elvira Stolze

freie Mitarbeiterin und Kooperationspartner

Maik Schulz

Assistenz und Service
Mario Glaesser

Mario Gläßer

Mandy Weidemann

Mandy Weidemann

Elvira Stolze

Elvira Stolze

Maik Schulz

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