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Persönliche D&O-Versicherung

  • In der persönlichen D&O sichert man sich selbst (unabhängig von der Firmen D&O) ab, dies kann bei Firmenwechsel, unzureichender Deckung der Firmen D&O und für die Nachhaftung nach Austritt äußerst interessant sein.
  • Es werden ersatzpflichtige Vermögensschadenansprüche gegen die versicherten Personen abgedeckt, welche im Rahmen der versicherten Tätigkeit entstanden sind (sowohl die eigene Firma, wie auch Fremdfirmen, Kunden oder Behörden) und die rechtliche Prüfung und ggf. Abwehr dieser Ansprüche
  • Eine D&O empfiehlt sich um das Risiko einer plötzlichen Forderung abzuwehren, welche sich in solchen Fällen auch auf das komplette/teilweise Privatvermögen erstrecken kann
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Das sagen unsere Kunden

4.9 von 5 bei 41 Kundenstimmen

Schadenbeispiele zum Thema persönliche D&O Versicherung

  • Der Geschäftsführer der Dachdecker-GmbH schließt aufgrund Unkenntnis einen völlig überdimensionierten und überteuerten IT-Wartungsvertrag über zehn Jahre. Der GmbH entstehen sinnlose Kosten in Höhe von 32.000 €. Die GmbH fordert diese Summe bei dem GF als Schadenersatz ein.
  • Der GF mietet repräsentative, aber viel zu großen Büroräumlichkeiten; die Mehrkosten will die Gesellschaft von ihm zurück haben.

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