Maschinenversicherungen für Aufsitzmäher, Rasentraktoren und Co
Aufsitzmäher und größere Rasentraktoren sind fahrbare Maschinen mit einem Listenpreis von in der Regel zwischen 5.000 und 15.000 € brutto für professionelle Geräte. Ähnliche Geräte sind Schlegelmulcher, Großflächenmäher oder Hochgrasmäher. Die Maschinenversicherung schützt Sie vor Schäden, die an Ihrem Aufsitzmäher, Rasentraktor und anderen Geräten entstehen oder durch diese verursacht werden. Die Versicherung erstattet regelmäßig Reparatur- und Leihgerätekosten oder unterstützt bei der Anschaffung von Ersatzgeräten. Bei uns können Sie zwischen drei Versicherungsstufen wählen:
- Ein preisgünstiger Basisschutz gegen Brand, Blitzschlag, Diebstahl, Sturm und Glasbruch.
- Basisschutz plus Kaskoversicherung, um zusätzlich Unfall- und Transportschäden abzudecken.
- Oder die volle Deckung, die auch Material- und Bedienfehler sowie viele weitere Schäden einschließt.
Achtung! Auch wenn diese Maschinen keiner Zulassungspflicht unterliegen, müssen auch Haftpflichtschäden abgedeckt sein.
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Maschinenschäden versichern
Eine Maschinenversicherungen für Aufsitzmäher, Rasentraktoren und Co ist oft zu empfehlen, da es hier um gelegentlich hohe Werte geht. Der Listenpreis für professionelle Maschinen dieser Art liegt in der Regel zwischen 5.000 und 15.000 € brutto. Ersatzteile und Reparaturen sind dementsprechend kostenintensiv. Spezielle Maschinenversicherungen erstatten regelmäßig Reparaturkosten, Kosten für Leihgeräte und Ersatzbeschaffungen. Bei uns können Sie zwischen drei Versicherungsstufen wählen:
- Ein preisgünstiger Basisschutz gegen Brand, Blitzschlag, Diebstahl, Sturm und Glasbruch.
- Basisschutz plus Kaskoversicherung, um zusätzlich Unfall- und Transportschäden abzudecken.
- Oder die volle Deckung, die auch Material- und Bedienfehler sowie viele weitere Schäden einschließt.
Haftpflichtschäden versichern
Falls Sie beabsichtigen, ihren Aufsitzmäher, Rasentraktoren und Co in öffentlichen Räumen zu nutzen, müssen Sie bedenken, dass damit Schäden verursacht werden können. Insbesondere Personenschäden verursachen oft immense Kosten, wenn man bedenkt, dass jemand schwer verletzt, berufsunfähig oder sogar zum Pflegefall wird.
Bislang wurden Schäden durch Betriebshaftpflichtversicherungen pauschal abgedeckt, auch wenn sie durch den Betrieb eines Aufsitzmähers oder Rasentraktors verursacht wurden. Aufgrund einer EU-Verordnung müssen möglicherweise auch langsam fahrende Arbeitsmaschinen nun ihre eigene Haftpflichtversicherung vorweisen können mindestens wenn Sie keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben die diese Schäden mit einschließt.
Zum Thema Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen finden Sie in unserem Blogartikel „Neue Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen“ mehr zu diesem Thema.
FAQs zum Thema Maschinenversicherungen für Aufsitzmäher, Rasentraktoren & Co
Als Versicherungssumme bei Maschinenversicherungen muss immer der Bruttolistenpreis angegeben werden.
Nein Aufsitzmäher und größere Rasentraktoren sind fahrbare Maschinen, die nicht zulassungspflichtig sind.
Für Privatpersonen gelten wie in allen Versicherungsbereichen natürlich etwas andere Regelungen, besonders wenn der Rasentraktor, Aufsitzmäher & Co ausschließlich auf dem eigenen Grundstück verwendet wird. Mehr dazu finden Sie unter https://www.finmg.de/2023/11/30/neue-versicherungspflicht-fuer-ihren-rasentraktor-aufsitzmaeher/
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn es kommt darauf an ob Sie ihre Arbeitsmaschine auch im öffentlichen Raum bewegen und wie die Höchstgeschwindigkeit der Maschine ist. Bei Aufsitzmäher und größere Rasentraktoren können Haftpflichtschäden auch in der Betriebshaftpflicht abgedeckt sein.
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