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Spezielle Maschinenversicherung für Gabelstapler/Hubstapler

Seit über 20 Jahren Ihr Spezialist beim Thema Maschineversicherung für Handwerker und für Baubetriebe.

Als Versicherungsmakler verfügen wir über eine umfassende Expertise im Bereich der Stapler- und Hubstapler-Versicherung, egal ob es sich um einen Gabelstapler/Hubstapler, Allradstapler, Geländestapler, Schwerlaststapler, Teleskopstapler, Teleskoplader oder Mitnahmestapler (mit Verbrennungsmotor oder dieselelektrischem Antrieb) handelt. Unsere Angebote schützen Sie zuverlässig vor Schäden, die durch oder an Ihrem Gerät entstehen können.

Je nach individuellem Bedarf können unsere Kunden zwischen drei verschiedenen Varianten wählen:

  1. Der kostengünstige Basisschutz deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Diebstahl, Sturm und Glasbruch ab.
  2. Für zusätzliche Sicherheit bieten wir den Basisschutz inklusive Kaskoschutz gegen Unfall- und Transportschäden an.
  3. Mit unserer Allgefahrenversicherung sind Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet – auch Materialfehler, Bedienungsfehler und vieles mehr sind abgedeckt.

Unsere speziellen Maschinenversicherungen erstatten regelmäßig Reparaturkosten sowie Kosten für Leihgeräte oder Ersatzbeschaffungen für Ihren Gabelstaplerpark.
Da die Höhe der Prämie von verschiedenen Faktoren, wie z.B. Art & Einsatz Ihres Staplers, beeinflusst wird, empfehlen wir vor einer Entscheidung eine sorgfältige Prüfung.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Wir freuen uns!

Das sagen unsere Kunden

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Wann besteht für einen Gabelstapler/Hubstapler eine Zulassungspflicht und wann die Verpflichtung zur Gabelstapler Versicherung?

Ob ein Gabelstapler zulassungs- und versicherungspflichtig ist, lässt sich nicht ohne weiteres feststellen. Um diese Fragen beantworten zu können, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Für die Versicherungspflicht von Gabelstaplern sind folgende Kriterien entscheidend:
a) die zugelassene Höchstgeschwindigkeit
bis 6 km/h
7 bis 20 km/h
über 20 km/h
b) der Ort des Arbeitseinsatzesöffentlich
beschränkt öffentlich
nicht öffentlich

Muss ich eine Kfz-Versicherung, eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine separate Maschinenversicherung abschließen?

Nach der neuen Rechtslage ist es nicht mehr zwingend erforderlich, für Flurförderzeuge mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h eine separate Kfz-Versicherung abzuschließen. Dennoch gibt es gute Gründe für eine separate Maschinenversicherung: Im Vergleich zur Betriebshaftpflicht sind die Deckungssummen im Schadensfall in der Regel höher.
Es empfiehlt sich daher dringend, vor einer Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrages genau zu prüfen, welche Konditionen das jeweilige Angebot bietet. Gerade beim Umgang mit wertvollen Gütern kann eine eigene Staplerversicherung sinnvoll sein – so sind mögliche Schäden zumindest vollständig abgedeckt.
Anders sieht es bei Gabelstaplern aus: Hier ist ein über die Betriebshaftpflicht hinausgehender Versicherungsschutz notwendig – insbesondere, wenn diese Fahrzeuge schneller als 20 km/h fahren können. Nur in Ausnahmefällen (beispielsweise außerhalb öffentlicher Bereiche) entfallen solche Anforderungen an den Haftpflichtschutz von Maschine und BenutzerInnen; wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auch hier unbedingt einen umfangreichen Vertrag wählen!

Beraterteam

Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

oder

Mario Gläßer

Geschäftsführer

Mandy Weidemann

Assistentin

Elvira Stolze

freie Mitarbeiterin und Kooperationspartner

Maik Schulz

Assistenz und Service

Mario Gläßer

Mandy Weidemann

Elvira Stolze

Maik Schulz

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