Was ist bei der Versicherungssummenermittlung zwischen Inhaltsversicherung und stationären Maschinen zu beachten?
Eine der häufigsten fachlichen Fehlerquellen ist die korrekte Ermittlung der Versicherungssummen und die Anpassung an bestehende Maschinenversicherungen.
Beispiel: Schreinerei
Vorgefundene Verträge
Betriebsinhaltsversicherung
Risiko | Versicherungssumme |
---|---|
F (Feuer) | 50.000 € |
ED (Einbruchdiebstahl / Vandalismus) | 50.000 € |
Lw (Leitungswasser) | 50.000 € |
St (Sturm) | 50.000 € |
EL (Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, u.a.)) | 50.000 € |
kBU (Kleine Betriebsunterbrechungsversicherung) 12 Monate Haftzeit) | 50.000 € |
Die Versicherungssumme von 200.000 € in der Inhaltsversicherung war halbwegs ausreichend. Wichtig ist hier bei der Summenermittlung, stets alle Listenneupreise sämtlichen Inventars aufzusummieren. Gerade ältere Ausstattung und „Kleinkram“ wird hier oft vergessen. Die Inventarliste des Steuerberaters hilf hier kaum weiter, da steuerlich gesehen oft Dinge längst abgeschrieben sind und daher ggf. nicht mehr auftauchen. Das kann schnell große Abzüge im Schadenfall zur Folge haben!
Maschinenversicherung für stationäre Maschinen
Risiko | Versicherungssumme |
---|---|
Maschinenversicherung nach AMB | 100.000 € |
Dickenhobelmaschine WINTER PlanermaxOberfräse MafellKantenanleimmaschine Holzkraft |
Die Versicherungssummen ergeben sich hier in der Regel auch aus den Listenneupreisen plus Zubehör, Bezugs-, Liefer- und ggf. Zollkosten
Das Ergebnis
Der Kunde war zufrieden mit seiner Versicherungslösung, da alles passend schien…
Was nicht bedacht war in den bisherigen Verträgen, dass die stationären Maschinen bei Feuer regelmäßig nicht über die Maschinenversicherung mitversichert sind! Gleiches gilt auch für Einbruchdiebstahl/Vandalismus, für Elementarschäden und für die Betriebsunterbrechungsversicherung!
(Auszüge aus den Allgemeinen Bedingungen 2008 der Mannheimer Versicherung Ag für die Maschinenversicherung von stationären Maschinen AMB 2008)
Im Schadenfall würde also für die Bereiche Feuer, Elementar und Betriebsunterbrechung eine saftige Unterversicherung vorliegen und der Versicherer würde die Leistungen erheblich kürzen!
Die korrekte Versicherungssumme in der Inhaltsversicherung müssen also wir folgt lauten:
Risiko | VS alt | VS der Maschinen | VS neu |
---|---|---|---|
F (Feuer) | 50.000 € | 100.000 € | 150.000 € |
ED (Einbruchdiebstahl / Vandalismus) | 50.000 € | 100.000 € | 150.000 € |
Lw (Leitungswasser) | 50.000 € | – | 50.000 € |
St (Sturm) | 50.000 € | – | 50.000 € |
EL (Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, u.a.)) | 50.000 € | 100.000 € | 150.000 € |
kBU (kleine Betriebsunterbrechungsversicherung) 12 Monate Haftzeit) | 50.000 € | 100.000 € | 150.000 € |
Es stellte sich auch heraus, dass die Lieferzeiten für die benötigten Maschinen heute zum Teil deutlich länger sind als früher. Die Haftzeit (=maximale Leistungsdauer) der Betriebsunterbrechungsversicherung musste daher von 12 auf 24 Monate verlängert werden!