Warentransportversicherung für Handwerker und Bauunternehmen
- Versichert den Transportweg (national und international) für bestellte oder versendete Güter des Betriebes
- Wichtig für Betriebe die stark auf die Zustellung bestimmter Waren/Geräte/Rohstoffe angewiesen sind und hohe Kosten im Fall des Verlustes der Lieferung befürchten müssen
- Versichert sind die bestellten/versendeten Güter und deren damit verbundene Kosten (Lagerung, Umladung und sonstige Aufwendungen) während der Beförderung
- Die Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung wenn die Haftung des Lieferanten im Schadenfall gering/unklar ist oder ich mich als Versender gegen unerwartete Kosten im Schadenfall absichern will
- Wenn bei der Verlust der Bestellung eine Betriebsunterbrechung droht (keine Alternative oder kurzfristiger Ersatz) kann zusätzlich eine Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein, um gegen die fianziellen Folgen zu schützen
Das sagen unsere Kunden
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FAQs zum Thema Warentransportversicherung
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.
Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten
Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten
Dritten sind abgedeckt.
Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
• Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
• eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
• Vorsatz
Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:
• der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
• die Versicherungskosten
• die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht
Der Versicherer erstattet:
• den vollen Warenwert
• die Beiträge zur Havarie-Grosse
• die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen
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