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Autoinhalts­versicherung / Werkverkehr für Handwerker und Bauunternehmen

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer
kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird?
Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.

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Die Autoinhalts­versicherung / Werkverkehr sichert Ihre Werkzeuge und Waren beim Transport vom und zur Baustelle ab.

Ein paar kleine Tipps

Wer schon eine Autoinhaltsversicherung abgeschlossen hat sollte einmal nachschauen ob auf die Nachtzeitklausel verzichtet wurde, damit auch Einbruchdiebstähle nach 22 Uhr mitversichert sind.

Werden Güter durch Dritte mit fremden Verkehrsmitteln (z. B. Schiff, Bahn, Flugzeug, Lkw) transportiert empfiehlt sich eine Warentransportversicherung. Hierbei handelt es sich dann nicht mehr um einen Transport im Rahmen des Werkverkehrs.

Schadenbeispiele zum Thema Autoinhalts­versicherung / Werkverkehr

  1. Bei einem schweren Crash auf der Autobahn wird der VW-Bus extrem beschädigt. Durch die Wucht des Aufpralls werden große Teile des Inhalts zerstört. Eine Schadenhöhe von 10 – 20.000 € nur allein für den Inhalt ist schnell erreicht.
  2. Die Baustelle ist 200 km entfernt vom Betriebssitz. Die Transporter werden auf der Straße vor der Pension geparkt. in tiefster Nacht stiehlt eine spezialisierte Bande die Fahrzeuge. Die Fahrzeuge sind über eine Kasko versichert, der Inhalt im Neuwert von 40.000 € darüber leider nicht – hier ist eine Autoinhaltsversicherung extrem hilfreich.

FAQs zum Thema Autoinhalts­versicherung / Werkverkehr

Was ist Versichert?

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Werkzeugen und Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete, usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa
ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.
WISSENSWERTES

Welche Gefahren und Schäden sind Versicherbar?

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch
• Transportmittelunfall
• Brand, Blitzschlag und Explosion
• Höhere Gewalt
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten:
Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:
• Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
• Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
• Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
• Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
• Kernenergie
• Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
• normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
• Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonst. Valoren, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und
Pflanzen, Umzugsgüter

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.

Beraterteam

Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Mario Gläßer

Geschäftsführer

Mandy Weidemann

Assistentin

Elvira Stolze

freie Mitarbeiterin und Kooperationspartner

Maik Schulz

Assistenz und Service
Mario Glaesser

Mario Gläßer

Mandy Weidemann

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Elvira Stolze

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Maik Schulz

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