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5 Nov, 2023
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Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten in der Betriebshaftpflicht – Bausteine mit großer Bedeutung in der Praxis

5 Nov, 2023

Mängelbeseitigungsnebenkosten sind zusätzliche Kosten, die durch die Beseitigung eines Mangels oder Schadens im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit eines Handwerksbetriebs entstehen.

Bei diesen Kosten handelt es sich nicht um die direkten Kosten für die Beseitigung des Mangels am Auftragsgegenstand selbst, sondern um die Kosten, die im Zuge der Mangelbeseitigung und Wiederherstellung entstehen. Ein Beispiel hierfür wäre das Öffnen des Fußbodens und des Estrichs, um eine mangelhafte Installation zu reparieren, und die damit verbundenen Kosten für die Trocknung und die Reparatur anderer Gewerke.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Bauunternehmen übernimmt den Innenausbau eines öffentlichen Gebäudes. Dabei wurden versehentlich die falschen Gipskartonplatten mit einer zu geringen Feuerwiderstandsklasse – F30 statt F60 – bestellt und eingebaut. Das fiel leider erst auf, nachdem Elektriker, Wasser-/Heizungsinstallateur und leider auch die Maler ihre Arbeiten beendet hatten.

Es half nichts – die Platten mussten raus und ersetzt werden. Dabei wurde ein Großteil der Elektro- aber auch der Sanitärinstallation in Mitleidenschaft gezogen.

Die Mängelbeseitigung, d.h. Abbruch, Entsorgung und Neubau des Innenausbaus musste unser Auftraggeber selbst tragen, da dies Bestandteil des Auftrages war und nicht von einer Versicherung übernommen wird.

Es waren die Mängelbeseitigungsnebenkosten in der Betriebshaftpflicht mitversichert. In diesem Fall handelte es sich um umfangreiche (und teure!) Elektro- und Wasserinstallationsarbeiten. Natürlich mussten auch die Malerarbeiten komplett neu ausgeführt werden.

Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten sind im Prinzip recht ähnliche Sachverhalte. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass von Mängelbeseitigungsnebenkosten gesprochen wird, wenn das Gewerk einen Sachschaden verursacht hat (z.B. eine neu verlegte Wasserleitung ist undicht geworden und hat einen Wasserschaden verursacht). Von „Mängelbegleitschäden“ spricht man, wenn zwar kein Sachschaden entstanden ist, aber das Gewerk selbst fehlerhaft ausgeführt wurde (im obigen Beispiel durch den Einbau fehlerhafter Teile).

Wichtige Frage zur Mängelbeseitigungsnebenkosten in der Betriebshaftpflicht die Sie mit uns besprechen sollten:

  • Wie ist das eigentlich in Ihrem Vertrag geregelt?
  • Entsprechen Ihre Verträge Ihren Bedürfnissen?
  • Wann wurden sie das letzte Mal von einem unabhängigen Sachverständigen geprüft?
Mario Glaesser

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