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Die Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe

24 Mrz, 2022

Die Betriebshaftpflicht ist auch im Baugewerbe eine der wichtigsten Versicherungen des Betriebes. 

Sie übernimmt Schäden, die Fremden Dritten z.B. durch die Firma, die Angestellten zugefügt werden. (Personen- Sach- und Vermögensschäden)

Eine Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe hat aber auch immer eine so genannte „passive Rechtsschutzfunktion„. Falls z.B. jemand behauptet, Ihre Firma oder Ihr Mitarbeiter hätte einen Schaden verursacht, leiten Sie diese Forderung einfach an Ihre Versicherung weiter. Dort wird von Fachleuten und Juristen geprüft, ob überhaupt eine Haftung besteht.

Falls nicht, wird diese Forderung abgelehnt. Berechtigte Forderungen werden übernommen, wenn diese versichert sind.

Achtung: dies aber bitte nicht mit einer richtigen Rechtsschutzversicherung verwechseln!

Sehr entscheidend ist, dass man die passende Versicherung eben nicht nach dem niedrigsten Preis aussucht, sondern zunächst danach, ob wirklich alle benötigten Leistungen enthalten sind.

Da jeder Betrieb individuell ist, ist zunächst eine Risikoanalyse notwendig. Hier wird z.B. geklärt, welche Tätigkeiten und Dienstleistungen konkret ausgeführt werden.

Dabei stellen wir immer wieder fest, dass die Praxis doch sehr unterschiedlich ist. Da hat ein Betrieb vor Jahren als Hochbaubetrieb angefangen – mittlerweile werden aber sehr oft Tiefbauarbeiten gemacht. Das sollte dem Versicherer bekannt sein, da sonst im Schadenfall durch Tiefbauarbeiten eine Ablehnung die Folge ist.

Oder aber der Ofenbauer fliest, nachdem er den Ofen in der Stube gesetzt hat, noch das benachbarte Bad, (weil er es kann ;-)). Leider ist das nicht versichert, wenn nicht explizit vereinbart. 

Nicht selten ist auch, dass z.B. auch Winterdienste, Schneeräumarbeiten und Streuarbeiten ausgeführt werden, in der Police aber ausschließlich „Garten- und Landschaftsbau“ drinsteht.

Wenn geklärt ist, WAS GENAU versichert werden muss, machen wir uns auf den Weg, zu klären, WO AM BESTEN die Versicherung angefragt und platziert wird.

Hier spielt natürlich das Preis-/Leistungsverhältnis eine Rolle. Nicht zu vergessen: unter „LEISTUNG“ zählen auch Dinge, die nicht in bunten Prospekten stehen: unsere Erfahrungen mit dem Versicherer (z.B. Leistungswille, Bearbeitungsgeschwindigkeit, Zuverlässigkeit, Professionalität). 

Es kommt durchaus vor, dass man von „großen Namen“ abraten muss, da dort das Marketing groß und vollmundig, die erlebte Leistung aber mickrig ist.

Am obigen Beispiel ist gut zu erkennen, dass auch eine dauerhafte Begleitung und Beratung sinnvoll und eben auch eine regelmäßige Überprüfung wichtig ist. 

Wir führen dies in festen Abständen bei unseren Kunden durch. Ein Kunde nannte es liebevoll „Finanz-TÜV“ ;-). Das trifft es auch ziemlich gut!

Mario Glaesser

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