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Betriebshaftpflicht Winterdienst – so sichern sich Handwerksbetriebe zuverlässig ab

23 Mai, 2022

Sie bieten Winterdienstleistungen wie Eis- und Schneebereinigung an? Dann ist eine Betriebshaftpflicht Winterdienst unbedingt zu empfehlen. Verursachen Sie oder Ihr Team während der Ausübung der Tätigkeit Sachschäden oder kommt es gar zur Verletzung von Personen, so werden Sie als Unternehmer ohne entsprechende Absicherung vollumfänglich in die Eigenhaftung genommen.

Schäden sind schnell passiert und Regressansprüche können ebenso schnell das finanzielle Aus des Handwerksbetriebes bedeuten. Mit der Betriebshaftpflicht Winterdienst sind Sie bestmöglich gewappnet gegenüber Ansprüchen von Dritten und können Ihre Arbeit ohne Sorge verrichten. Versichert sind sowohl Vermögens-, Sach- wie auch Personenschäden abgedeckt – dass heißt konkret:  

  • Gesundheitsschädigungen, Verletzungen oder Tod
  • Beschädigung oder Vernichtung von Gegenständen
  • Vermögensfolgeschäden resultierend aus Sach- oder Personenschaden

Das Leistungsspektrum der Betriebshaftpflichtversicherung im Überblick

Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst ein großes Leistungsspektrum. So werden Forderungen bei Sachschäden immer mit dem Zeitwert reguliert. Dazu übernimmt die Assekuranz Behandlungskosten, Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen und ggf. auch Rentenzahlungen.

Versichert ist der Unternehmer selbst, alle Angestellten, Zeitarbeiter und auch Aushilfen im Betrieb.

Welche Versicherungssumme für die Betriebshaftpflicht?

Die Höhe der Versicherungssumme begrenzt immer auch die Schadenszahlung der Versicherung. Aus diesem Grund sollte in der Police mindestens eine Deckungshöhe von pauschal 2 bis 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden fixiert sein. Bei der Wahl der Versicherungssumme ist es jedoch von elementarer Bedeutung, welche Tätigkeiten Sie ausführen. Selbstständige Handwerker und Bauunternehmer, die mit öffentlichen Auftraggebern kooperieren, müssen in der Regel bis zu 5 Millionen Euro nachweisen.

Fakt ist: Fehler können jedem von uns zu jeder Zeit unterlaufen. Dies ist keine böse Absicht, doch Missgeschicke sind leider kaum aufzuhalten. So kann Ihnen während Sie noch den Schnee räumen ein Hausbewohner auf der Hauszufahrt ausrutschen und sich ein Bein brechen. Oder aber ein Mieter stolpert über den Sack Streumaterial und zertrümmert sich beim Sturz das Handgelenk. Die Fälle können mannigfaltig und extrem kostenreich sein. Selbstständige, die Winterdienste anbieten und nicht über eine Versicherung verfügen, müssen solche Schadensfälle meist aus der eigenen Tasche begleichen – und das kann ziemlich teuer werden.

Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung für Winterdienste ist für Firmen, die diese Dienstleistung anbieten, extrem wichtig. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu Assekuranzen und Policen, finden die passende Offerte und den Rundum-Schutz für alle Handwerksberufe.

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