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26 Okt, 2021
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Betriebe und Betriebsarten des Baugewerbes

26 Okt, 2021

In der Vergangenheit unterteilte man die Bauwirtschaft im Wesentlichen in zwei Bereiche: Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Seit 1996 wurden die Zugehörigkeiten und Begriffe nach der „Systematik der Wirtschaftszweige auf Grundlage der Ausgabe 2008 (WZ 2008)“ neu definiert.

Nicht selten werden aber in der Praxis die Begriffe zum Teil unterschiedlich verwendet. Daher ist eine klare allgemeinverständliche Unterteilung manchmal schwierig.

Was zählt im Allgemeinen zum Bauhauptgewerbe?

Betriebe, die sich überwiegend im Hochbau und Tiefbau tätig sind, zählt man zum Bauhauptgewerbe. Dazu zählen laut „Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ2008) unter anderem:

  • Tiefbau (Straßenbau, Bau von Bahnverkehrsstrecken / Gleisbau, Ingenieurbau)
  • Errichtung von Schallschutzwänden
  • Wegebau, Pflastern, Asphaltbelagbau
  • Bodenverfestigungen
  • Erstellung von Abdichtungen / Abdichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit)
  • Erdbau, Erdbewegungsarbeiten
  • Garten- und Landschaftsbau („GaLaBau“)
  • Bau von Terrassen
  • Brücken- und Tunnelbau
  • Spezialtiefbau (z.B. im Tunnelbau, bei schwierigen Baugrundverhältnissen, Gefahr von Wassereinbruch, o.ä.)
  • Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau, Kläranlagenbau, Kanalbau
  • Erstellung von Hausanschlüssen
  • Estricharbeiten, z.B. mit Zement, Asphalt, Anhydrit, Magnesia, Gips, etc.)
  • Schalungsarbeiten
  • Kabelnetzleitungstiefbau, Kommunikationsnetzbau, Kabelleitungstiefbauarbeiten, Bodendurchpressungen („einblasen von Glasfaserleitungen in Leerrohre, Spül-Bohr-Verfahren)
  • Wasserbau, Meliorationsarbeiten, Rammarbeiten, Wasserwerksbau, Kläranlagenbau
  • Sportanlagenbau
  • Hochbau, Mauern / Maurerarbeiten, ebenso der Bau von Trocken- oder Natursteinmauern
  • Beton- und Stahlbetonbau, Stahlbiegearbeiten,
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutz, Isolierarbeiten
  • Asbestsanierungen, Spreng- Abbruch- und Enttrümmerungsarbeiten
  • Bautrocknungsarbeiten
  • Bauen im Bestand, Umbauarbeiten
  • Fassadenbau, Anbringung von Wärmedämmverbundsystemen
  • Sanierung / Altbausanierung
  • Fertigbau / Fertigteilbau
  • Erstellen von Durchbrüchen / Durchbrucharbeiten
  • Holzsschutz
  • Feuerungs- und Ofenbau, Schornsteinbau
  • Fliesenleger- und sonstige Verlegearbeiten
  • Steinmetzarbeiten
  • Trockenbau (Wand- / Deckeneinbau, Innenausbau)
  • Montage von Baufertigteilen
  • Verlegung von Bodenbelägen
  • Vermietung von Baumaschinen (mit Bedienpersonal zur Erbringung baulicher Leistungen
  • Zimmerei / Zimmerarbeiten, Holzbau, Erstellung von Dachstühlen und Ähnliche Holzkonstruktionen (z.B. Carports, Gartenhäuser, Vordächer, etc.)
  • Aufstellung von Bauaufzügen, Gerüstbauer (Gerüstbauerhandwerk)
  • Dachdeckerbetriebe

Welche Betriebe zählt man üblicherweise zum Bereich „Ausbaugewerbe“ (als Teil des Baunebengewerbes)?

(nach „Klassifikation der Wirtschaftszweige“, Ausgabe 2008 (WZ 2008))

  • Elektroinstallation, Telekommunkationssysteme, Fernsehanlagen, Beleuchtungsanlagen, Feuermeldeanlagen, Einbruchalarmanlagen, Solarstromanlagen
  • Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation / Heizungsbauer
  • Dämmung gegen Kälte,Wärme, Schall und Erschütterung (z.B. Rohrisolierungen)
  • Einbau von Aufzügen, Rolltreppen, Drehtüren,
  • Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
  • Bautischlerei und Bauschlosserei
  • Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei, Innen- und Außenanstrich von Gebäuden, auch als Korrosionsschutz; Anstrich von Tiefbauten
  • Maler- und Lackierergewerbe
  • Glasergewerbe, Glaserarbeiten einschließlich Einbau von Spiegeln
  • Akustikbau, Baugrobreinigung, sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten
  • Erschließung von unbebauten Grundstücken im Rahmen von Bauvorhaben zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung
  • Bauträger für Gebäude
    Realisierung von Bauvorhaben im Nichtwohnungsbau zum späteren Verkauf durch Sicherstellung der Finanzierung und technischen Ausführung.

Welche Tätigkeiten zählt man zum Bereich „Bauhilfsgewerbe“ (Teil des Baunebengewerbes)?

  • baustellenvorbereitende Tätigkeiten wie Bodenuntersuchungen
  • Transportleistungen für Erd- und Trümmermassen
  • Abbruch und Beseitigung von Bauschutt
  • Baureinigungsarbeiten
  • Leistungen zur Baustellenberäumung
  • Leistungen von Spezialhebezeugen, z.B. mit Mobilkranen
Mario Glaesser

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