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2 Jul, 2019
# Themen
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Fallen im Versicherungsschutz bei Betrieben

2 Jul, 2019

Am 01.und 02. Juli 2019 habe ich mal wieder an einem Seminar in Köthen teilgenommen. Referent war u.a. der im gewerblichen Versicherungsbereich hochkompetente und von mir geschätzte Gert Meyer vom Maklerpool aruna. Auf fortlaufende Weiterbildung legen wir sehr großen Wert, denn mit mehr Wissen wird unsere Dienstleistung immer nutzbringender für unsere Mandanten.

Um welche Themen ging es?

Am ersten Tag ging es darum, wie man bei betrieblichen Versicherungen gefährliche Fallen vermeiden kann, die den Versicherungsschutz ernsthaft bedrohen können. Beispielhaft will ich hier einige wichtige aufzählen:

Einhaltung von behördlichen Auflagen

Dazu gehört z.B. die Einhaltung der örtlichen Garagenverordnung. Oftmals werden Kfz z.B. in Lagerhallen abgestellt, die keine behördliche Zulassung als Garage haben. Hintergrund ist das deutlich höhere Brandrisiko. Im Falle eines Feuers kann es daher zu Problemen mit der Bezahlung des Schadens durch den Versicherer kommen.

Der Versicherungsnehmer ist auch verpflichtet, Obliegenheiten einzuhalten. Das kann z.B. sein, dass man vor dem Verlassen der versicherten Räume diese kontrollieren muß. Angekippte Fenster sind z.B. eine tolle Einstiegsmöglichkeit für Einbrecher. Logisch, dass im Fall der Fälle der Versicherer mauert…

Haben Sie gewusst, dass alle Außentüren ein bündiges Zylinderschloß haben müssen, dieses mindestens zweitourig abschließbar sein muß und diese über mindestens fünf Zuhaltungen verfügen muß? Außerdem darf das Schließblech nicht von außen abschraubbar sein und die Türbolzen dürfen nicht von außen lösbar sein.

weitere wichtige Punkte bzw. Fehlerquellen:

  • Lagerhöhe von Waren: mindestens 12 cm über dem Erdboden (zur Schadenminderung bei Wasserschäden)
  • falsche Versicherungssummen – eine schier unendliche Geschichte; ca. 70-80 % aller Verträge haben hier eklatante Fehler!
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften wie z.B. das Führen eines Leiterprüfbuches oder die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung
  • Ausstattung des Arbeitsplatzes mit Feuerlöschern
  • Einhaltung der Vorschriften zur Elektrorevision. Der Großteil von Bränden ist auf fehlerhafte Elektrik zurückzuführen!
  • Fluchtwege müssen frei sein, Feuerschutzüren müssen intakt und freigängig sein.

Letztlich eine große Menge an Informationen und Input. Die Köpfe haben geraucht, aber der Mehrwert für unsere Kunden ist, denke ich, sehr sehr groß!

Am zweiten Tag ging es einerseits darum, wie man den Kundennutzen und damit die Zufriedenheit von (Firmen-) Kunden erhöhen kann. Zum Beispiel, indem man in Schadenfällen dem Kunden begleitend zur Seite steht oder auch wertvolle Tipps zur steuerlichen Optimierung von Verträgen oder zu tollen Mitarbeiterbindungsinstrumenten.

Unsere Versicherungsangebote spezielle für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe finden Sie hier.

Mario Glaesser

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