Spezielle Maschinenversicherung für Lifte
Als Versicherungsmakler haben wir große Erfahrung bei der Versicherung von Maschinen und Geräten wie Lifte. Die Versicherung schützt Sie vor Schäden, die an Ihrem Lift (Bauaufzug, Gerüstaufzug, Hochbauaufzug, Materiallift, Personenaufzug, Plattformlift, Teleskoplift) entstehen können oder durch ihn verursacht werden grundsätzlich kann man bei uns zwischen drei Stufen der Versicherung wählen:
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- günstigen Basisschutz gegen (Brand, Blitzschlag, Diebstahl, Sturm und Glasbruch)
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- Volle Deckung die auch Material-, Bedienfehler, Unfall-, Transportschäden und viel mehr einschließt.
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- Oder die volle Deckung die auch Material- und Bedienfehler und viel mehr einschließt
Die speziellen Maschinenversicherungen erstatten regelmäßig die Reparaturkosten, Kosten für Leihgeräte oder für Ersatzbeschaffungen. Die Kosten für eine Liftversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab und sollten daher sorgfältig geprüft werden. Zu diesen Faktoren gehören die Art und Verwendung, aber auch eine Vermietung an Dritte.
Das sagen unsere Kunden
5.0 von 5 bei 414 Kundenstimmen
Das Thema Versicherung für einen Lift ist natürlich nicht in 5 Sätzen erklärt, daher hier noch einige weitere Details.
Wer braucht eine Lift-Versicherung?
Besitzer und Nutzer solcher Maschinen kommen aus den verschiedensten Bereichen, wie z.B.: Dachdecker, Fenster- und Fassadenbauer, Gerüstbauer, Hochbauer, Maurer und Betonbauer.
Könnten ggf. noch andere Versicherungen eine Rolle spielen?
Wenn Sie in Ihrem Betrieb einen Lift betreiben, dann könnten z.B. Berührungen mit der Betriebshaftpflicht, der Inhaltsversicherung oder einer Transportversicherung eine Rolle spielen.
Marken und Hersteller
Einige typische Hersteller sind unter anderem: Alimak, Stros, Geda, Peri, Layher, Hünnebeck, Bosta, Raimondi, JLG Industries, Genie und viele mehr.
FAQs zum Thema Versicherung für Lifte
Bei Maschinenversicherungen wird in der Regel der Neu-Bruttolistenpreis als Versicherungssumme verwendet.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unbedingt erforderlich, da durch Unachtsamkeit bei der Bedienung eines Lifts erhebliche Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden oder unbeteiligten Personen entstehen können.
Beraterteam
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