Spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Zimmererbetriebe
Als Zimmerer passiert schnell mal etwas. Genau dafür gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie schützt dich vor hohen Kosten, wenn du oder deine Mitarbeiter etwas beschädigen oder jemand verletzt wird. Hier sind Beispiele, wie dir die Versicherung helfen kann:
- Personenschäden – Ein Passant wird verletzt: Du arbeitest auf einer Baustelle, und ein Werkzeug oder Holz fällt herunter und trifft einen Passanten. Die Versicherung zahlt Arztkosten und eventuell Schmerzensgeld.
- Sachschäden – Schaden am Gebäude des Kunden: Beim Arbeiten beschädigst du aus Versehen die Fassade, eine Elektroleitung oder Fenster des Kunden. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten. Oder Beschädigung von fremdem Eigentum: Ein Gerüst fällt um und beschädigt das Nachbarhaus, Autos oder einen Zaun.
- Schäden durch fehlerhafte Arbeit – die Betriebshaftpflicht übernimmt Folgeschäden, die durch deine mangelhafte Arbeit entstehen – z. B. wenn ein fehlerhaft montierter Dachstuhl einstürzt und das Haus beschädigt. Achtung! Nicht versichert ist der Baupfusch selbst, also die Nachbesserung oder der Austausch des mangelhaften Werkes.
- Umweltschäden – Austritt von Chemikalien oder Lacken: Beim Arbeiten läuft Holzschutzmittel oder Lack aus und verunreinigt den Boden. Die Versicherung hilft bei den Reinigungskosten.
Ob spezielle Absicherungen wie Bearbeitungsschäden, erweiterte Produkthaftung oder Umweltschäden – wir sorgen dafür, dass Sie passend abgesichert sind! Dank Sondervereinbarungen mit Versicherern können wir viele Mehrleistungen zu besonders attraktiven Prämie anbieten.
So haben Sie als Unternehmer den Kopf frei, können sich auf Ihre Arbeit konzentrieren und bekommen trotzdem sehr günstige Verträge!
Das sagen unsere Kunden
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Die Betriebshaftpflichtversicherung für Zimmererbetriebe ist wahrscheinlich nicht nur die wichtigste Absicherung für Ihre Firma sondern besteht aus vielen speziellen Bausteinen und umfasst einige Details. Das Wichtigste haben wir hier kurz zusammengefasst.
Einige zusätzliche Leistungsbausteine in der Betriebshaftpflichtversicherung für Zimmererbetriebe
Unsere Betriebshaftpflichtversicherungen für Zimmererbetriebe bieten nicht nur den grundlegenden Schutz, den Sie brauchen, sondern sind durch verschiedene Leistungsbausteine individuell anpassbar, enthalten zahlreiche Zusatzleistungen und wichtige Einschlüsse, die über den Standard hinausgehen.
Folgende Erweiterungen spielen oft eine wichtige Rolle und sind regelmäßig bei uns inbegriffen:
Bearbeitungsschäden
- Absicherung typischer Tätigkeiten: Schäden an Sachen, die gerade bearbeitet werden (z. B. Dach, Holzbauteile), sind versichert.
- Schutz vor finanziellen Risiken: Verhindert, dass der Betrieb für teure Missgeschicke während der Arbeit selbst aufkommen muss.
- Branchenspezifische Ergänzung: Im Zimmererhandwerk sind Bearbeitungsschäden häufig und daher eine wichtige Absicherung.
- Erhöhung der Professionalität: Zeigt Kunden, dass du umfassend abgesichert bist, was Vertrauen schafft.
- Praktische Beispiele: Zersägen eines hochwertigen Holzbalkens oder Beschädigung einer wasserführenden Leitung während der Arbeit.
Nachbesserungsbegleitschäden
- Absicherung bei Nachbesserungen: Schäden, die während der Behebung eines Mangels an anderen Teilen des Bauwerks entstehen, sind versichert.
- Ergänzung zum Standardschutz: Die Nachbesserungsbegleitschäden decken Schäden ab, die über die klassische Betriebshaftpflicht hinausgehen.
- Typische Beispiele: Beim Austausch eines fehlerhaft eingebauten Dachbalkens werden Fensterrahmen oder Fassaden beschädigt.
- Schutz vor hohen Kosten: Ohne diese Deckung müssten zusätzliche Schäden bei der Nachbesserung selbst bezahlt werden.
- Vertrauensschutz für Kunden: Der Betrieb zeigt, dass er auch bei Mängelbeseitigungen professionell abgesichert ist.
Mietsachschäden
- Absicherung von gemieteten Sachen: Deckt Schäden an Gegenständen oder Räumen ab, die gemietet, gepachtet oder geliehen wurden.
- Ergänzung zur Standardschutz: Schäden an gemieteten Sachen sind oft nicht automatisch in der Betriebshaftpflicht enthalten und müssen extra versichert werden.
- Typische Beispiele: Beschädigung eines gemieteten Gerüsts, eines Lagerraums oder eines Baucontainers.
- Schutz vor unerwarteten Kosten: Ohne diese Deckung müsste der Betrieb für Schäden an gemieteten Sachen selbst aufkommen.
- Wichtig für das Handwerk: Zimmererbetriebe nutzen oft gemietete Maschinen, Werkzeuge oder Arbeitsräume, wodurch Mietsachschäden ein häufiges Risiko sind.
Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Zimmererbetriebe?
Die Preise variieren sehr stark – mancher Anbieter scheint das Gewerk zu mögen, andere haben fast schon „Abwehrpreise“.
Kleine Betriebe ohne Vorschäden kann man bereits ab unter 500 € im Jahr gut versichern.
Ein Betrieb mit 2 Mio. € Jahresumsatz bekommt Angebote ab etwa 1.400 € bis rund 8.000 € – wieder eine erstaunliche Spanne! Scheinbar existieren bei manchen VU Spielräume. Oft machen wir für unsere Kunden auch Ausschreibungen und erzielen damit oft noch bessere Konditionen! Nutzen Sie unsere Möglichkeiten!
FAQ zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Zimmererbetriebe
Der passive Rechtsschutz greift nur dann, wenn es gilt, eine unberechtigte Schadensersatzforderung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abzuweisen. Wird zum Beispiel eine Forderung aufgrund eines vermeintlichen Personenschadens an den Gewerbetreibenden gestellt, prüft die Betriebshaftpflicht zunächst, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt der passive Rechtsschutz der Betriebshaftpflicht die Schadensersatzforderung gerichtlich ab. Sollte der geschädigte dennoch einen Gerichtsprozess anstreben ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sehr wichtig um vor hohen/unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits
Eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen Sie sofort, denn Sie versichert die Schäden die Sie während Ihrer Arbeit Dritten hinzufügen. Z.B. ein Werkzeug fällt zu Boden und verletzt einen Passanten. Ohne Betriebshaftpflicht müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.).
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Zimmererbetriebe deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.:
1. Schäden, die man selbst erleidet
2. Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
3. Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
reine Vermögensschäden
Erfüllungsschäden
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, als auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. auf Baustellen).
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers und sollte in der Beratung festgelegt werden. Oft verlangen Auftraggeber auch Mindestsummen.
1. Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
2. Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.
Für Zimmererbetriebe könnten folgende Versicherungen auch sehr wichtig sein: Autoinhaltsversicherung / Werkverkehr, Bürgschafts- / Kautionsversicherung, Rechtsschutzversicherung
Beraterteam
Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.
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Mario Gläßer
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Mandy Weidemann
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Elvira Stolze
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Maik Schulz
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Mandy Weidemann
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Maik Schulz
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