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Spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Kranbetriebe

Die Betriebshaftpflicht ist wahrscheinlich wichtigste Absicherung für einen Kranbetrieb!

Kran- oder Lastenhebebetriebe spielen eine zentrale Rolle in der Bau- und Logistikbranche. Doch mit der Verantwortung für das Heben, Bewegen und Verladen schwerer Lasten gehen erhebliche Risiken einher.

Ein Moment der Unachtsamkeit oder eine technische Störung können zu erheblichen Schäden führen: Verletzungen von Personen, Beschädigungen an Gebäuden oder Maschinen sowie Umwelt- oder Vermögensschäden sind keine Seltenheit.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist daher unverzichtbar. Sie schützt Kranbetriebe vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle und übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen. Besonders wichtig sind Deckungen für Personenschäden, etwa durch herabfallende Lasten, und Sachschäden, beispielsweise an Bauwerken oder Geräten. Auch Vermögensschäden, die durch Verzögerungen oder Ausfälle entstehen, und Umweltschäden durch austretende Betriebsstoffe können abgesichert werden.

Darüber hinaus können Zusatzbausteine wie Mietsachschäden oder eine Verkehrshaftung den Versicherungsschutz erweitern. Die BHV bietet somit nicht nur Sicherheit für den Betrieb, sondern auch Vertrauen gegenüber Auftraggebern und Partnern. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schadensarten besonders relevant sind und wie Sie mit einer maßgeschneiderten Versicherung Ihren Betrieb optimal absichern.

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Die Betriebshaftpflichtversicherung für Kranbetriebe ist ein unverzichtbarer Schutz, der weit mehr umfasst, als sich in wenigen Sätzen erklären lässt. Unterschiedliche Unternehmen haben unterschiedliche Anforderungen an ihren Versicherungsschutz. Deshalb bestehen die Policen aus verschiedenen Bausteinen, die individuell kombiniert werden können. Ergänzt durch frei wählbare Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln lässt sich die Betriebshaftpflicht exakt auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zuschneiden.

Was ist Versichert vs. was ist nicht über die Betriebshaftpflicht versichert?

Was ist versichert die Betriebshaftpflichtversicherung für Kranbetriebe?

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.).

Welche Gefahren und Schäden sich nicht versicherbar?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • reine Vermögensschäden
  • Erfüllungsschäden

Wichtige Bausteine für die Betriebshaftpflichtversicherung eines Kranbetriebs

Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) für Kranbetriebe sollte neben den allgemeinen Deckungen auch spezifische Bausteine enthalten, die auf die besonderen Risiken der Branche abgestimmt sind. Zwei zentrale Bausteine sind dabei Umweltschäden und das Vermietungsrisiko. Im Folgenden werden diese genauer betrachtet:

1. Umweltschäden

Ein Kranbetrieb birgt zahlreiche Umweltrisiken, insbesondere durch den Einsatz von Maschinen mit Hydraulikölen, Treibstoffen oder Schmiermitteln. Schäden an Boden, Wasser oder Luft können erhebliche Kosten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die BHV sollte deshalb eine Umwelthaftpflichtversicherung beinhalten.

Typische Schadenszenarien:

  • Hydrauliköl-Austritt: Während des Betriebs oder Transports des Krans tritt Hydrauliköl aus und kontaminiert den Boden.
  • Kraftstofflecks: Ein defekter Tank verursacht eine Verschmutzung von Oberflächen- oder Grundwasser.
  • Altölentsorgung: Fehlerhafte Entsorgung von Altöl oder anderen Gefahrstoffen führt zu behördlichen Maßnahmen.

Versicherungsleistungen:

  • Kosten für die Sanierung kontaminierter Böden oder Gewässer.
  • Entsorgungskosten für umweltschädliche Materialien.
  • Übernahme von Bußgeldern oder rechtlichen Kosten im Rahmen behördlicher Auflagen.

2. Vermietungsrisiko

Die Vermietung von Kranen an Dritte ist mit hohen Haftungsrisiken verbunden, da der Vermieter für bestimmte Schäden haftbar gemacht werden kann, selbst wenn der Mieter die Maschinen bedient. Ein speziell angepasster Versicherungsschutz für Vermietungsrisiken ist daher essenziell.

Typische Schadenszenarien:

  • Schäden durch Fehlbedienung: Der Mieter bedient den Kran unsachgemäß, was zu Unfällen und Beschädigungen führt.
  • Defekte oder unzureichende Wartung: Ein technischer Mangel am Kran verursacht Sach- oder Personenschäden.
  • Vertragliche Haftung: Im Mietvertrag zugesicherte Eigenschaften (z. B. Traglast oder Einsatzfähigkeit) werden nicht erfüllt, was zu Verzögerungen oder Schäden führt.

Versicherungsleistungen:

  • Abdeckung von Sach- und Personenschäden, die während der Mietdauer entstehen.
  • Übernahme von Vermögensschäden, beispielsweise bei Verzögerungen im Bauprojekt.
  • Schutz vor Haftungsansprüchen, die durch Schäden an gemieteten oder geliehenen Maschinen entstehen.

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kranbetriebe?

Die Preise variieren sehr stark – je nach Anbieter, Vertragsinhalt, ob Arbeiten in Risikobereichen (Tunnel, u.a.) und natürlich der Vorschadensituation.

Kleinere Betriebe sind ab etwa 2.000 € im Jahr günstig versicherbar.

Als Orientierung die Angebotsprämien für einen Baggerbetrieb mit 2 Mio. € Jahresumsatz. Zwischen 9.400 € und 18.000 € liegen die meisten Angebote. Einige Versicherer möchten einzeln angefragt werden. Ein Hinweis, dass es kein überall gewünschtes Risiko ist.

Nutzen Sie unser Know-how und unsere Zugänge zu günstigen Angeboten, damit Sie ein bestmögliches Preis- / Leistungsverhältnis bekommen!

Welche anderen wichtigen Versicherungen gibt es neben der Betriebshaftpflicht?

Weitere empfehlenswerte Versicherungen sind die Maschinenversicherung, die den eigentlichen Kran, ähnlich einer Kasko beim Auto, versichert und die Hakenlastversicherung. Weiter können diese Versicherungen wichtig sein: Maschinenversicherung für Krane, Autoinhalts­versicherung.

FAQ´s zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Kranbetriebe

Was bedeutet „passiver Rechtsschutz“?

Der passive Rechtsschutz greift nur dann, wenn es gilt eine unberechtigte Schadensersatzforderung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abzuweisen. Wird zum Beispiel eine Forderung aufgrund eines vermeintlichen Personenschadens an den Gewerbetreibenden gestellt, prüft die Betriebshaftpflicht zunächst, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt der passive Rechtsschutz der Betriebshaftpflicht die Schadensersatzforderung gerichtlich ab. Sollte der geschädigte dennoch einen Gerichtsprozess anstreben ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sehr wichtig um vor hohen/unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits

Wann brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen Sie sofort, denn Sie versichert die Schäden die Sie während Ihrer Arbeit dritten hinzufügen. Ohne Betriebshaftpflicht müssen Sie jeden Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, als auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. auf Baustellen).

Wie lässt sich die Versicherungssummer ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers. Oft verlangen Auftraggeber auch Mindestsummen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

1. Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
2. Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Beraterteam

Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Mario Gläßer

Geschäftsführer

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Assistentin

Elvira Stolze

freie Mitarbeiterin und Kooperationspartner

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Assistenz und Service
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