Spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Gerüstbauer
Als Gerüstbauer sind Sie jeden Tag Risiken ausgesetzt – ob auf der Baustelle oder im Betrieb. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn durch Ihre Arbeit Schäden entstehen, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen.
Zum Beispiel: Ein Gerüstteil fällt herunter und beschädigt ein Auto. Oder ein Besucher stolpert auf Ihrem Gelände über herumliegendes Material und verletzt sich am Bein. Auch bei Arbeiten auf fremden Grundstücken, wie dem Aufbau eines Gerüsts an einer Baustelle, können Schäden passieren, für die Sie haften müssen.
Die BHV deckt diese Risiken ab:
- Sie schützt Sie vor der gesetzlichen Haftpflicht, die Sie als Unternehmer tragen.
- Sie gilt für alle Betriebsangehörigen, also auch für Mitarbeiter, Azubis oder Praktikanten.
- Sie prüft Forderungen, zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
- Sie greift bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden.
Ob auf der Baustelle oder auf Ihrem Betriebsgelände – die BHV ist Ihr Sicherheitsnetz und schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn etwas schiefgeht. So können Sie sich voll auf Ihre Arbeit konzentrieren!
Ob spezielle Absicherungen wie Bearbeitungsschäden, erweiterte Produkthaftung oder Umweltschäden – wir sorgen dafür, dass Sie oft deutlich besser und günstiger abgesichert sind. Dank Sondervereinbarungen mit Versicherern können wir Ihnen viele Mehrleistungen zu besonders attraktiven Prämie anbieten.
So haben Sie als Unternehmer den Kopf frei, können sich auf Ihre Arbeit konzentrieren!
Das sagen unsere Kunden
5.0 von 5 bei 414 Kundenstimmen
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Gerüstbauer ist ein unverzichtbarer Schutz, der weit mehr umfasst, als sich in wenigen Sätzen erklären lässt. Unterschiedliche Unternehmen haben unterschiedliche Anforderungen an ihren Versicherungsschutz. Deshalb bestehen die Policen aus verschiedenen Bausteinen, die individuell kombiniert werden können. Ergänzt durch frei wählbare Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln lässt sich die Betriebshaftpflicht exakt auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zuschneiden.
Betriebshaftpflichtversicherung für Gerüstbauer: Individueller Schutz mit wichtigen Bausteinen
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht nur eine der wichtigsten Absicherungen für Gerüstbauer, sondern sie kann auch individuell an die Bedürfnisse Ihrer Branche angepasst werden. Sie deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die bei Ihrer täglichen Arbeit auftreten können, und schützt Sie vor finanziellen Schäden. Doch nicht alle Versicherungen sind gleich: Unsere Lösungen bieten neben dem grundlegenden Schutz auch zahlreiche Zusatzleistungen und wichtige Bausteine, die speziell für Gerüstbauer relevant sind.
Welche Leistungen sind in der Betriebshaftpflicht versichert und welche nicht?
Was ist in der versichert?
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt folgende Schadensarten:
- Personenschäden: z. B. wenn jemand durch Ihre Arbeit verletzt wird.
- Sachschäden: z. B. wenn ein Gerüst ein Gebäude beschädigt.
- Vermögensschäden: z. B. Folgekosten aus Personen- oder Sachschäden.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Sie schützt Sie vor berechtigten Ansprüchen und leistet Entschädigungen bis zur vereinbarten Deckungssumme. Zudem wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Versichert sind alle im Betrieb tätigen Personen – von der Geschäftsführung bis zu Praktikanten.
Nicht versichert sind:
- Schäden, die Sie selbst erleiden.
- Vorsätzlich verursachte Schäden.
- Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
- Reine Vermögensschäden (ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden).
- Erfüllungsschäden (z. B. bei mangelhafter Vertragsleistung).
Zusätzliche Leistungsbausteine in der Betriebshaftpflicht
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gerüstbauer sollte über den Standard hinaus gehen. Wichtige Erweiterungen und Klauseln für Gerüstbauer sind z.B.:
1. Bearbeitungsschäden
Schäden, die bei der Bearbeitung fremder Sachen entstehen, können teuer werden.
- Beispiel: Während der Montage eines Gerüsts wird eine Glasfront zerkratzt.
- Leistung: Übernahme der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
2. Nachbesserungsbegleitschäden
Manchmal müssen Arbeiten nachgebessert werden, und dabei können zusätzliche Schäden entstehen.
- Beispiel: Während der Nachbesserung einer Verankerung werden bereits fertiggestellte Fassadenelemente beschädigt.
- Leistung: Kostenübernahme für Schäden, die während der Nachbesserung entstehen.
3. Tätigkeitsschäden
Schäden, die unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit am Bauwerk verursacht werden, sind besonders häufig.
- Beispiel: Beim Aufbau des Gerüsts wird eine Dachrinne verbogen oder ein Fensterrahmen beschädigt.
- Leistung: Abdeckung der Kosten für Reparaturen oder Ersatz.
4. Mietsachschäden
Gerüstbauer arbeiten oft mit gemieteten Maschinen oder auf gemieteten Grundstücken.
- Beispiel: Ein von Ihnen gemieteter Kran wird während des Einsatzes beschädigt.
- Leistung: Schutz bei Schäden an gemieteten Objekten oder Flächen.
Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer?
Die Preise variieren sehr stark – je nach Anbieter, Vertragsinhalt und Vorschadensituation.
Kleinere Betriebe sind ab etwa 2.000 € Jahresprämie günstig versicherbar.
Weiteres Prämienbeispiel:
– Gerüstbaubetrieb mit 12 Mitarbeitern und 2 Mio. € Jahresumsatz. Die Preise variieren hier zwischen den Versicherern teilweise extrem.
Achtung: „Billigangebote“ mit Schmalspurleistungen kommen bei uns nicht in Frage und wurden daher nicht berücksichtigt.
Die Angebotsspanne reicht von sehr günstigen 8.400 € (Sondertarif VEMA vom Versicherer Dialog) über Andsafe (Tochter der Provinzial Versicherungsgruppe, die wiederum Teil der Sparkassen Finanzgruppe ist) mit 17.500 € über die Gothaer mit 19.600 € bis zum großen Gewerbe- und Industrieversicherer HDI mit 21.700 € Jahresprämie.
Im Einzelfall sind – u.a. abhängig von Ausstattung, Vorschadensituation und „Verhandlungsgeschick“ auch völlig andere Prämien möglich. Dies erreichen wir oft mit Ausschreibungen, die wir auf Wunsch für Sie machen.
Welche weiteren Versicherungen sind wichtig?
Neben der Betriebshaftpflicht sind oft auch folgende Versicherungen für Gerüstbaubetriebe sinnvoll:
- Gerüstversicherung Schutz bei Diebstahl oder Beschädigung
- Autoinhaltsversicherung / Werkverkehr: Schutz bei Diebstahl oder Schäden an Werkzeugen und Materialien im Fahrzeug.
- Gewerbliche Rechtsschutzversicherung: Absicherung bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
- Inventarversicherung: Schutz für Betriebseinrichtung und Waren in Betriebsgebäuden
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar, um Gerüstbauer umfassend abzusichern. Lassen Sie sich beraten, um die optimale Lösung für Ihren Betrieb zu finden!
FAQ zur Betriebshaftpflichtversicherung für Gerüstbauer
Der passive Rechtsschutz ist ein Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung und schützt Sie, wenn jemand eine unberechtigte Schadensersatzforderung gegen Sie stellt. Zum Beispiel, wenn eine Person behauptet, durch Ihr Gerüstbauunternehmen verletzt worden zu sein. Die Versicherung prüft, ob die Forderung berechtigt ist. Falls nicht, wehrt sie diese ab – auch gerichtlich. Sollte der Fall vor Gericht gehen, übernimmt die Betriebshaftpflicht die Abwehrkosten. Wenn Sie darüber hinaus rechtliche Unterstützung benötigen, ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sinnvoll, um unkalkulierbare Kosten eines Rechtsstreits abzudecken.
Sie benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung ab dem ersten Tag Ihrer Tätigkeit. Sie schützt Sie vor Schäden, die Sie Dritten während Ihrer Arbeit zufügen.
Beispiel: Während des Gerüstaufbaus fällt ein Bauteil herunter und beschädigt ein abgestelltes Auto. Ohne Betriebshaftpflichtversicherung müssten Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt europaweit, sowohl für Arbeiten auf Ihrer Betriebsstätte als auch für Tätigkeiten auf fremden Grundstücken, wie Baustellen.
Die Höhe der Deckungssumme hängt von Ihrem betrieblichen Risiko ab. Je höher das Schadenspotenzial, desto höher sollte die Versicherungssumme gewählt werden.
1. Zahlung berechtigter Ansprüche bis zur Deckungssumme.
2. Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
3. Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Beraterteam
Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.
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Mario Gläßer
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Mandy Weidemann
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Elvira Stolze
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Maik Schulz
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