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Spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbauer

Die Betriebshaftpflicht ist die wichtigste Absicherung für Garten- und Landschaftsbauer!

Als Garten- und Landschaftsbauer arbeiten Sie mit schwerem Gerät, führen Erdarbeiten aus oder gestalten Außenanlagen. Dabei kann schnell etwas schiefgehen: Ein Bagger trifft eine Wasserleitung, ein Nachbargebäude bekommt Risse oder es entstehen Umweltschäden durch auslaufendes Öl. Solche Schäden können teuer werden – für Sie und Ihren Betrieb.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle. Sie springt ein, wenn Personen verletzt werden, Sachen beschädigt sind oder finanzielle Ansprüche gegen Sie gestellt werden. Besonders wichtig für Garten- und Landschaftsbauer sind zusätzliche Bausteine wie die Klausel für Tätigkeitsschäden, die Schäden abdeckt, die direkt bei der Arbeit entstehen, sowie der Schutz bei Umweltschäden.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Risiken die BHV absichert und wie sie speziell auf die Bedürfnisse von Garten- und Landschaftsbauer zugeschnitten werden kann. So arbeiten Sie mit einem sicheren Gefühl!

Ob spezielle Absicherungen wie Bearbeitungsschäden, erweiterte Produkthaftung oder Umweltschäden – wir sorgen dafür, dass Sie in vielen Fällen deutlich besser abgesichert sind. Dank Sondervereinbarungen mit Versicherern können wir Ihnen viele Mehrleistungen zu besonders attraktiven Prämie anbieten. So haben Sie als Unternehmer den Kopf frei, können sich auf Ihre Arbeit konzentrieren!

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Wir freuen uns!

Das sagen unsere Kunden

5.0 von 5 bei 414 Kundenstimmen

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbauer ist ein unverzichtbarer Schutz, der weit mehr umfasst, als sich in wenigen Sätzen erklären lässt. Unterschiedliche Unternehmen haben unterschiedliche Anforderungen an ihren Versicherungsschutz. Deshalb bestehen die Policen aus verschiedenen Bausteinen, die individuell kombiniert werden können. Ergänzt durch frei wählbare Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln lässt sich die Betriebshaftpflicht exakt auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zuschneiden.

Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbauer: So schützen Sie Ihren Betrieb optimal

Als Garten- und Landschaftsbauer oder Tiefbauer übernehmen Sie täglich anspruchsvolle Aufgaben: Erdarbeiten, Baggern, Pflastern, Pflanzen – jeder Arbeitsschritt birgt Risiken. Was passiert, wenn dabei etwas schiefgeht? Ein beschädigtes Stromkabel, ein umgeknickter Baum oder ein Ölunfall können schnell teuer werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) ist genau dafür da, solche finanziellen Risiken abzufangen und Ihren Betrieb abzusichern.

Warum brauchen Sie eine BHV?

Die BHV schützt Sie vor Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter während der Arbeit verursachen. Sie deckt:

  • Personenschäden, z. B. wenn jemand auf Ihrer Baustelle verletzt wird.
  • Sachschäden, z. B. wenn ein Bagger versehentlich eine Wasserleitung beschädigt.
  • Vermögensschäden, z. B. wenn Ihr Kunde Verluste hat, weil ein Projekt nicht rechtzeitig fertig wird.

Gerade in Ihrer Branche sind solche Schäden schnell passiert, und die Kosten können erheblich sein. Die BHV übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – notfalls auch vor Gericht.

Welche Schäden sind Grundsätzlich versichert und welche nicht?

Was ist versichert?

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.).

Welche Gefahren und Schäden sich nicht versicherbar?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • reine Vermögensschäden
  • Erfüllungsschäden

Wichtige Bausteine für Garten- und Landschaftsbauer

 1. Tätigkeitsschäden

Diese Klausel ist besonders wichtig, weil sie Schäden abdeckt, die direkt bei Ihrer Arbeit entstehen. Beispiel: Beim Graben mit einem Bagger wird ein Kabel beschädigt, und der Kunde bleibt ohne Strom. Ohne diese Klausel müssten Sie die Kosten selbst tragen.

 2. Umweltschäden

Arbeiten im Boden oder mit Maschinen bergen Umweltrisiken. Wenn Öl, Treibstoffe oder andere Stoffe den Boden oder das Wasser verschmutzen, kommen schnell hohe Sanierungskosten auf Sie zu. Die BHV mit Umweltschadenbaustein übernimmt diese Kosten.

 3. Mietsachschäden

Wenn Sie gemietete Geräte oder Fahrzeuge nutzen, z. B. einen Radlader, und diesen beschädigen, greift die BHV mit diesem Baustein.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht für Garten- und Landschaftsbauer?

Die Preise variieren sehr stark – je nach Anbieter, Vertragsinhalt und Vorschadensituation.

Kleinere Betriebe sind ab etwa 1.000 € im Jahr günstig versicherbar

Am Beispiel eines GaLaBau-Betriebes mit 2 Mio. € Jahresumsatz und 12 Mitarbeitern kann man sehen, dass die Prämien zum Teil sehr stark variieren. Die Bandbreite reicht von rund 3.100 € im Jahr für ein Sonderkonzept der VEMA-Versicherungsmaklergenossenschaft über 3.900 € bei der Gothaer über 4.800 € bei AXA bis zu 5.000 € bei der Andsafe (Tochter der Provinzial Versicherung / Sparkassen-Finanzgruppe). Die Prämien unterliegen einem steten Wandel, abhängig von Marktlage, Ausstattung, Geschäftsentwicklung, Vorschadensituation und manchmal auch durch positiven Einfluss von Ausschreibungen.

Nutzen Sie unser know-how um ein bestmögliches Preis- / Leistungsverhältnis zu bekommen!

Welche anderen wichtigen Versicherungen gibt es neben der Betriebshaftpflicht?

Weitere besonders wichtige Versicherungen sind: Autoinhalts­versicherung / Werkverkehr, Bürgschafts- / Kautionsversicherung und die Inventarversicherung / Inhaltsversicherung

FAQ´s zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Garten- und Landschaftsbauer?

Was bedeutet „passiver Rechtsschutz“?

Der passive Rechtsschutz greift nur dann, wenn es gilt eine unberechtigte Schadensersatzforderung abzuweisen. Wird zum Beispiel eine Forderung aufgrund eines vermeintlichen Personenschadens gestellt, prüft die Betriebshaftpflicht zunächst, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt der passive Rechtsschutz die Schadensersatzforderung gerichtlich ab. Sollte der Geschädigte dennoch einen Gerichtsprozess anstreben ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sehr wichtig um vor hohen/unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits gesichert zu sein.

Wann brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen Sie sofort, denn Sie versichert die Schäden die Sie während Ihrer Arbeit dritten hinzufügen. Ohne Betriebshaftpflicht müssen Sie jeden Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, als auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. auf Baustellen).


Wie lässt sich die Versicherungssummer ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

1. Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
2. Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Beraterteam

Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

Mario Gläßer

Geschäftsführer

Mandy Weidemann

Assistentin

Elvira Stolze

freie Mitarbeiterin und Kooperationspartner

Maik Schulz

Assistenz und Service
Mario Glaesser

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Mandy Weidemann

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Elvira Stolze

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Maik Schulz

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