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Spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker

Die Betriebshaftpflicht ist wahrscheinlich die wichtigste Absicherung für Ihren Dachdeckerbetrieb!

Eine Betriebshaftpflicht für Dachdeckerbetriebe zahlt Schäden, die bei der Ausübung von Arbeiten des Unternehmens gegenüber anderen verursacht werden. Zum Beispiel, weil bei der Arbeit ein Dachziegel heruntergefallen ist und das Glasdach vom Wintergarten durchschlagen hat. Oder aber, weil ein Besucher auf dem Betriebsgelände über ein herumliegendes Kabel gestürzt ist und sich das Bein gebrochen hat.

  • Schütz vor der beruflichen Haftung (gesetzliche Haftpflicht)
  • Gilt für Unternehmer, seine Vertreter sämtliche übrigen Betriebsangehörigen (Mitarbeiter, Praktikanten, Auszubildende, usw.)
  • Prüft gestellte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab
  • Gilt für Personen-Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden
  • Gilt auf der Betriebsstätte und Tätigkeit auf fremden Grundstücken

    Ob spezielle Absicherungen wie Bearbeitungsschäden, erweiterte Produkthaftung oder Umweltschäden – wir sorgen dafür, dass Sie in vielen Fällen deutlich besser abgesichert sind. Dank Sondervereinbarungen mit Versicherern können wir Ihnen viele Mehrleistungen zu besonders attraktiven Prämie anbieten. So haben Sie als Unternehmer den Kopf frei, können sich auf Ihre Arbeit konzentrieren und bekommen trotzdem sehr günstige Verträge.”

    Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Beratungstermin? Wir freuen uns!

    Das sagen unsere Kunden

    5.0 von 5 bei 414 Kundenstimmen

    Die Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker ist wahrscheinlich nicht nur die wichtigste Absicherung für Dachdecker sondern besteht aus vielen speziellen Bausteinen und umfasst einige Details. Das Wichtigste haben wir hier kurz zusammengefasst.

    Was ist in der Betriebshaftpflicht versichert und was nicht?

    Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker versichert?

    Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres versicherten Betriebes entstehen kann.
    Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
    Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber usw.).

    Welche Gefahren und Schäden sich nicht versicherbar?

    Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.:

    • Schäden, die man selbst erleidet
    • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
    • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
    • reine Vermögensschäden
    • Erfüllungsschäden

    Einige zusätzliche Leistungsbausteine in der Betriebshaftpflicht

    Unsere Betriebshaftpflichtversicherungen für Dachdeckerbetriebe bieten nicht nur den grundlegenden Schutz, den Sie brauchen, sondern sind durch verschiedene Leistungsbausteine individuell anpassbar, enthalten zahlreiche Zusatzleistungen und wichtige Einschlüsse, die über den Standard hinausgehen.
    Folgende Erweiterungen spielen oft eine wichtige Rolle und sind regelmäßig bei uns inbegriffen:

    • Gerüsthaftung – Spezieller Schutz für Schäden, die durch die Nutzung oder den Auf- und Abbau von Gerüsten verursacht werden.
    • Nachbesserungsbegleitschäden – Kostenübernahme bei Schäden, die während der Nachbesserung eines Mangels am Bauwerk entstehen.
    • Tätigkeitsschäden – Schäden, die direkt durch berufliche Tätigkeiten am Bauwerk entstehen, wie z.B. bei Bohrarbeiten oder anderen Eingriffen.

    FAQ´s zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung für Dachdecker

    Was bedeutet „Passiver Rechtsschutz“?

    Der passive Rechtsschutz greift nur dann, wenn es gilt eine unberechtigte Schadensersatzforderung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abzuweisen. Wird zum Beispiel eine Forderung aufgrund eines vermeintlichen Personenschadens an den Gewerbetreibenden gestellt, prüft die Betriebshaftpflicht zunächst, ob der Anspruch gerechtfertigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wehrt der passive Rechtsschutz der Betriebshaftpflicht die Schadensersatzforderung gerichtlich ab. Sollte der geschädigte dennoch einen Gerichtsprozess anstreben ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sehr wichtig um vor hohen/unkalkulierbaren Kosten eines Rechtsstreits

    Wann brauche ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

    Eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen Sie sofort, denn Sie versichert die Schäden die Sie während Ihrer Arbeit dritten hinzufügen. Z.B. als Dachdecker fällt Ihnen ein Werkzeug aus der Hand und zerschlägt das vor dem Gebäude gelagerte Fenster was der Fensterbauer gerade montieren wollte. Ohne Betriebshaftpflicht müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

    Wo gilt die Versicherung?

    Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt grundsätzlich innerhalb Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, als auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. auf Baustellen).

    Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

    Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

    Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

    Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
    Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
    In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

    Was ist zu beachten?

    Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.

    Welche anderen wichtigen Versicherungen gibt es neben der Betriebshaftpflicht?

    Weitere wichtige Versicherungen für Dachdecker und Zimmereibetriebe sind oft: Anhängerversicherung, Autoinhalts­versicherung / Werkverkehr, Bürgschafts- / Kautionsversicherung, Inventarversicherung / Inhaltsversicherung, Transporter Versicherung

    Beraterteam

    Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.

    Mario Gläßer

    Geschäftsführer

    Mandy Weidemann

    Assistentin

    Elvira Stolze

    freie Mitarbeiterin und Kooperationspartner

    Maik Schulz

    Assistenz und Service
    Mario Glaesser

    Mario Gläßer

    Mandy Weidemann

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    Elvira Stolze

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    Maik Schulz

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