Spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für Abrissunternehmen
Abrissunternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen: Ob beim Rückbau alter Gebäude, dem Entfernen von Gefahrenstoffen oder bei aufwändigen Sprengungen – die Tätigkeiten sind mit hohen Risiken verbunden. Schäden an Gebäuden, Nachbargrundstücken oder Dritten können nicht nur kostspielig, sondern auch rechtlich belastend sein. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung speziell für Abrissunternehmen sichern Sie sich zuverlässig ab und schaffen Vertrauen bei Ihren Auftraggebern.
5 Vorteile auf einen Blick:
- Umfassender Schutz: Absicherung bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Ihre Abrissarbeiten entstehen können.
- Fehlersicherheit: Auch unabsichtliche Fehler von Mitarbeitern sind abgedeckt.
- Rechtliche Unterstützung: Abwehr unberechtigter Forderungen, inklusive Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten.
- Individuelle Anpassung: Versicherungslösungen, die speziell auf die Risiken von Abrissarbeiten zugeschnitten sind.
- Finanzielle Stabilität: Schutz vor ruinösen Schadensforderungen, die Ihre Existenz gefährden könnten.
Als unabhängige Experten stehen wir Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite. Profitieren Sie von exklusiven Angeboten und maßgeschneiderten Lösungen, die perfekt auf die Anforderungen Ihres Abrissunternehmens abgestimmt sind!
Das sagen unsere Kunden
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Betriebshaftpflicht im Detail: Maßgeschneiderter Schutz für Abrissunternehmen
Abrissarbeiten bergen eine Vielzahl von Risiken – von Schäden durch herabfallende Materialien bis hin zu unvorhersehbaren Gefährdungen der Umwelt. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung für Abrissunternehmen bietet nicht nur grundlegenden Schutz, sondern umfasst zahlreiche Bausteine, die individuell angepasst werden können.
Wichtige Leistungsbausteine im Überblick:
- Bearbeitungsschäden: Schutz bei Schäden an umliegenden Gebäuden oder Anlagen während der Abrissarbeiten.
- Mietsachschäden: Abdeckung von Schäden an gemieteten Maschinen, Kränen oder Fahrzeugen, die während des Einsatzes entstehen.
- Nachbesserungsschäden: Kostenübernahme bei Schäden, die während der Beseitigung von Baumängeln oder Fehlern auftreten.
- Tätigkeitsschäden: Absicherung gegen Schäden, die durch Abrissarbeiten wie Abbruch, Entkernung oder Rückbau verursacht werden.
- Umweltschäden: Schutz vor Ansprüchen durch Kontaminationen, etwa durch unsachgemäße Entsorgung von Gefahrstoffen oder Staubbelastungen.
- Subunternehmerklausel: Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Schäden, die von Subunternehmern verursacht werden.
- Asbestschäden: Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Schäden, die durch Freisetzung von Asbestfasern entstehen.
- Radiusklausel: eine großzügige Regelung wie weit der Umkreis der Abrissstelle mitversichert ist, ist zu empfehlen.
Mit diesen Bausteinen erhalten Sie eine passgenaue Absicherung, die Ihnen Sicherheit bei jedem Projekt gibt.
Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Abrissunternehmen bzw. Abbruchbetriebe?
Die Prämie für eine Betriebshaftpflichtversicherung in diesem Gewerk kann aufgrund der oft umkalkulierbar teuren Risiken sehr teuer sein und ist stark abhängig von Betriebsgröße, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Vorschadenverlauf und natürlich von der Ausstattung des Vertrages (z.B. ob schwere Maschinen zum Einsatz kommen oder wenn sogar Sprengarbeiten mitversichert sein sollen).
Es ist zu erwähnen, dass viele Versicherer das Risiko nicht zeichnen möchten, andere nur dies nur von Fall zu Fall tun (Einzelanfrage erforderlich).
Unsere Marktrecherche ergab jedoch, dass kleine Betriebe mit z.B. 150.000 € Jahresumsatz bereits ab 1.800 € im Jahr versicherbar sind. Viele Angebote bewegen sich hier bei 4.000 bis 8.000 € jährlich. Ein einem Extremfall lag das Angebot sogar bei fast 16.000 € Jahresprämie.
Ein Betrieb mit 2 Millionen € Jahresumsatz zahlt bei einem günstigen Versicherer ab etwa 18.000 € im Jahr, es gibt aber auch Anbieter, die hier 30, 40 oder 50.000 € Jahresprämie aufrufen. Ein Extrembeispiel mit einer so genannten Abwehrprämie lag sogar bei über 100.000 €!
Was ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung für Abrissunternehmen versichert und was nicht?
Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht?
Die Betriebshaftpflicht schützt vor:
- Personenschäden: Verletzungen Dritter durch herabfallende Bauteile oder Werkzeuge.
- Sachschäden: Schäden an umliegenden Gebäuden, Maschinen oder Infrastruktur.
- Vermögensschäden: Folgeschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren.
Der Versicherungsschutz gilt für alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht abgedeckt sind:
- Vorsätzlich verursachte Schäden.
- Eigenschäden an Ihrem Betriebseigentum.
- Reine Vermögensschäden ohne Zusammenhang mit Personen- oder Sachschäden.
- Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zugeordnet werden können.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind für ein Abbruchunternehmen oft noch sinnvoll?
Neben der Betriebshaftpflichtversicherung sind für Abrissunternehmen folgende Policen wichtig:
- Bauleistungsversicherung: Schutz vor unvorhersehbaren Schäden an Baustellen.
- Werkverkehrversicherung: Absicherung für transportierte Geräte und Materialien.
- Umwelthaftpflichtversicherung: Spezieller Schutz für Umweltbelastungen durch Abrissarbeiten.
- Rechtsschutzversicherung: Absicherung bei juristischen Auseinandersetzungen.
Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir helfen Ihnen, die perfekte Absicherung für Ihr Unternehmen zu finden!
FAQ zur Betriebshaftpflichtversicherung für Abbruch- / Abrissunternehmen
Passiver Rechtsschutz schützt Sie vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen. Die Versicherung prüft, ob Forderungen gerechtfertigt sind, und übernimmt die Abwehrkosten. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, bietet eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung zusätzlichen Schutz vor hohen Kosten.
Eine Betriebshaftpflicht ist unverzichtbar, sobald Sie gewerblich tätig werden. Beispiel: Beim Abriss eines Gebäudes fällt ein Bauteil auf das angrenzende Grundstück und beschädigt dort die Zufahrt. Ohne Betriebshaftpflicht müssten Sie für diesen Schaden selbst aufkommen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Abrissunternehmen gilt europaweit – sowohl an Ihrem Betriebssitz als auch auf Baustellen und anderen Einsatzorten. Bei Abbruchunternehmen ist die Radiusklausel besonders wichtig.
Die Deckungssumme richtet sich nach der Größe Ihres Betriebs, dem Risiko Ihrer Projekte und der Art der eingesetzten Maschinen.
Entschädigung bei berechtigten Ansprüchen.
Abwehr unberechtigter Forderungen, inkl. Kostenübernahme für Anwälte und Gerichtskosten.
Die Auszahlung erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Beraterteam
Unsere Berater freuen sich auf Sie und helfen Ihnen gern weiter.